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Vollmacht zur Grundbucheinsicht
Hiermit stimme(n) ich/ wir
zu, dass der/ die
für das Objekt
Grundbucheinsicht nimmt bzw. Auskünfte aus Baulastenverzeichnissen und Altlastenverzeichnissen einholt. Die Zustimmung umfasst die jederzeitige Einsichtnahme in öffentliche Register/ Kataster, Grundbücher, Bau- und Grundakten, sowie die Beantragung einfacher oder beglaubigter Abschriften und Auszüge. Der Eigentümer stimmt dem Onlineabrufverfahren gem. § 133 GBO zu. Den Berechtigten ist erlaubt, Untervollmachten zu erteilen. Sollte die angegebene Blattnummer nicht mehr aktuell oder geschlossen sein, so gilt diese Vollmacht ebenfalls für die Blattnummer, die an ihre Stelle getreten ist. Der/ die Eigentümer sind einverstanden, dass ebenfalls Vollmacht erteilt wird an:
Parsevalstraße 2
99092 Erfurt
Den Berechtigten und deren Untervollmachtnehmern ist erlaubt, Kopien zu fertigen, bzw. diese anfertigen zu lassen/ online abzurufen und sie stellen sicher, dass die Abfrage entsprechend der gesetzlichen Vorschriften erfolgt. Diese Vollmacht gilt ab Datum der Erteilung und erlischt mit Abschluss des unter dem Aktenzeichen gesondert erteilten Auftrags, spätestens jedoch drei Monate nach Ausstellungsdatum oder durch Widerruf des Vollmachtgebers, je nachdem, was zuerst eintritt.
Der Eigentümer willigt ein, dass die benötigten personenbezogenen Daten von der on-geo GmbH zum Zweck des Nachweises einer Berechtigung zur Einsicht in die Grundakte bzw. öffentliche Verzeichnisse und Register erhoben, verarbeitet und genutzt werden dürfen. Diese Einwilligung kann durch den Eigentümer jederzeit ohne Nachteile widerrufen werden. Im Falle des Widerrufs werden mit dem Zugang der Widerrufserklärung die personenbezogenen Daten des Eigentümers gelöscht, sofern diese nicht der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen oder zu Nachweiszwecken gegenüber behördlichen Prüfungen vorgehalten werden müssen.