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1Objekt
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3Daten
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Wer ist im Grundbuch eingetragen?
Wähle, wer als Eigentümer oder Berechtigter im Grundbuch steht.
Privatperson(en)
Eine oder mehrere natürliche Personen sind als Eigentümer oder dinglich Berechtigte eingetragen.
Unternehmen / Verein / Gesellschaft
Eine juristische Person (z. B. GmbH, AG, e. V., Stiftung) ist eingetragen.
Verstorbene Person (Erbfall)
Im Grundbuch steht die verstorbene Person — die Berichtigung auf den/die Erben ist noch nicht erfolgt.
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In welcher Rolle stellst Du den Antrag?
Diese Option gilt nur, wenn Du noch nicht im Grundbuch eingetragen bist. Wenn Du oder die Erbengemeinschaft bereits eingetragen ist, wähle bitte „Privatperson" oder „Unternehmen".
Daten
Du als Eigentümer
Im Grundbuch eingetragen
Du als dinglich Berechtigter
Recht ist im Grundbuch eingetragen
Eigentümer
Im Grundbuch eingetragener Eigentümer des Grundstücks
Vertretene Privatperson
Im Grundbuch eingetragene Person
Eigentümer
Im Grundbuch eingetragener Eigentümer des Grundstücks
Eingetragene Gesellschaft
Im Grundbuch als Eigentümer / Berechtigter eingetragen
Eigentümer
Im Grundbuch eingetragener Eigentümer des Grundstücks
Vertretungsberechtigte Person(en)
Du selbst und ggf. weitere
Vertretungsbefugnis
Vertretene Gesellschaft
Im Grundbuch eingetragene juristische Person
Eigentümer
Im Grundbuch eingetragener Eigentümer des Grundstücks
Verstorbene Person
Aktuell im Grundbuch eingetragen
Der Erbe
Person, die Du vertrittst
Verstorbene Person
Aktuell im Grundbuch eingetragen
Nachweise
Vollmacht
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Schriftliche Vollmacht erforderlich

Für die Grundbucheinsicht benötigen wir zwingend eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers bzw. dinglich Berechtigten. Ohne diese Vollmacht können wir Ihren Auftrag nicht bearbeiten.

Bitte laden Sie das Vollmachtsmuster herunter, lassen Sie es unterzeichnen und kehren Sie dann für Ihre Bestellung zurück.

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Sobald Sie die unterzeichnete Vollmacht vorliegen haben, starten Sie den Bestellprozess erneut und laden Sie diese im nächsten Schritt hoch.

Nachweis Deiner Erbenstellung
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Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll · PDF/JPG/PNG (max. 10 MB)
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Nachweis der Erbenstellung
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Weist den Erben aus · PDF/JPG/PNG (max. 10 MB)
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Vollmacht des Erben
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Noch keine Datei ausgewählt
Schriftliche Vollmacht des Erben erforderlich

Für die Grundbucheinsicht im Namen des Erben benötigen wir zwingend eine schriftliche Vollmacht. Ohne diese Vollmacht können wir Ihren Auftrag nicht bearbeiten.

Bitte laden Sie das Vollmachtsmuster herunter, lassen Sie es vom Erben unterzeichnen und kehren Sie dann für Ihre Bestellung zurück.

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Sobald Sie die unterzeichnete Vollmacht vorliegen haben, starten Sie den Bestellprozess erneut und laden Sie diese im nächsten Schritt hoch.

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  • Online-Ausweisprüfung — Du erhältst per E-Mail einen Link zum gesicherten Upload Deines Personalausweises, Reisepasses oder Führerscheins (Datei oder Foto per Smartphone, ca. 2 Min). Mehr Infos
  • Im Anschluss: Service-Vollmacht zur digitalen Unterzeichnung — damit wir in Deinem Namen den elektronischen Grundbuchabruf vornehmen dürfen
  • Versand des Grundbuchauszugs per E-Mail noch am selben Tag
Bestätigungen
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So einfach geht's

Vom Antrag zum Auszug — in vier Schritten

Komplett online, rechtssicher und ohne Behördengang. Insgesamt unter 6 Minuten Aufwand.

  1. ~ 3 Min.

    Auftrag erteilen & bezahlen

    Adresse eingeben, Daten ergänzen und sicher bezahlen — Visa, PayPal, Apple Pay und mehr.

    Festpreis 29,90 € — keine Amtsgebühren
  2. ~ 2 Min.

    Schnelle Online-Identifizierung - Ohne Video, ohne Selfie

    Für Privatpersonen und Unternehmen. Du lädst nur die erforderlichen Dokumente hoch und bist in wenigen Minuten fertig — keine Videoaufnahme, kein Selfie

    Sicher, verschlüsselt und DSGVO-konform
  3. ~ 1 Min.

    Vollmacht digital unterzeichnen

    Bestätige per Klick, dass wir den Grundbuchauszug für Dich abrufen dürfen. Rechtssicher und eIDAS-konform.

    Kein Drucken, kein Scannen
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    Auszug digital erhalten

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Was unsere Kunden sagen

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Der Unterschied

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Worin sich Immofiles unterscheidet — Punkt für Punkt.

Gesamtkosten
Ab 29,90 € — zzgl. variabler Amtsgebühren
Festpreis 29,90 € — keine Folgekosten
Lieferzeit
Ø 3–10 Werktage Wartezeit
Noch am selben Tag — in Ø 2 Std.
Bearbeitung
Antrag wird nur weitergeleitet
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Zustellung
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Digital als PDF — kein Warten auf die Post
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Unsere Vorteile

Warum Immofiles?

Einfach, schnell und transparent — so haben wir den Grundbuchauszug neu gedacht.

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Lieferung Mo–So, 8–20 Uhr

29,90 €

Volle Preistransparenz

Der Preis ist final. Bei uns erwarten Dich keine zusätzlichen Gebühren durch das Grundbuchamt, die vorab nicht kommuniziert wurden.

Keine versteckten Kosten

PDF

Direkter Download

Andere Anbieter leiten nur einen Antrag weiter. Wir liefern direkt — als sofortiger PDF-Download, sodass Du Dir Zeit und Arbeit sparst.

30 Tage Download-Link aktiv

  • Unbeglaubigte Auszüge aus der Grundbuchakte erhältst Du bei uns noch am selben Tag — auch sonntags — innerhalb kürzester Zeit. Du musst dafür nicht einmal das Haus verlassen.

    Hinweis: An Feiertagen sowie außerhalb unserer Servicezeiten (8–20 Uhr) verschiebt sich die Lieferung auf den nächsten Werktag.

  • Beglaubigte Auszüge mit Amtssiegel oder Beglaubigung durch den Notar müssen bei den entsprechenden Stellen gesondert beantragt werden.

    Einen beglaubigten Grundbuchauszug können wir derzeit noch nicht bereitstellen — wir arbeiten aber daran.

  • Nein! Unser Motto ist volle Preistransparenz. Weitere Gebühren durch z. B. das Grundbuchamt fallen nicht an. So bleiben Dir unangenehme Überraschungen wie bei anderen Anbietern erspart.

  • Nach Deiner Bestellung machen wir uns sofort ans Werk und stellen Dir einen Link zum Download Deines Dokuments bereit.

    Der Link ist 30 Tage gültig. Danach wird das Dokument von unseren Servern gelöscht.

  • Ob Du einen beglaubigten Grundbuchauszug benötigst oder ein unbeglaubigter ausreicht, hängt davon ab, wer den Auszug benötigt.

    Tipp: Frage stets vorab beim Empfänger nach!

  • Unsere Servicezeiten sind Mo–So von 8 bis 20 Uhr. Lieferungen und Antworten durch unsere Mitarbeiter finden nur zu diesen Zeiten statt. An Feiertagen braucht unser Team auch mal eine Pause.

    Jede Anfrage wird trotz automatisierter Vorgänge nochmals von Hand geprüft, um alle gesetzlichen Vorgaben zur Grundbuchabfrage einzuhalten.