Du hast deinen Grundbuchauszug in der Hand – und beim ersten Blick auf das Dokument tauchen Fragen auf: Was bedeuten die einzelnen Spalten? Warum gibt es gleich drei Abteilungen? Und wo genau steht eigentlich, wem die Immobilie gehört?
Die gute Nachricht: Ein Grundbuchauszug folgt bundesweit immer demselben Muster. Egal, ob das Grundstück in einer Großstadt oder in einer kleinen Gemeinde liegt – der Aufbau ist identisch und gesetzlich vorgegeben (§ 4 Grundbuchverfügung). Wenn du die Struktur einmal verstanden hast, liest sich das Dokument überraschend logisch.
Dieser Artikel zeigt dir Abschnitt für Abschnitt, wie ein Grundbuchauszug aussieht und welche Information du wo findest. Am Ende weißt du genau, wie das Muster aufgebaut ist – und wie du deinen eigenen, aktuellen Auszug noch am selben Tag als PDF bekommst.
Wie ist ein Grundbuchauszug aufgebaut?
Ein Grundbuchauszug besteht immer aus denselben Teilen: der Aufschrift, dem Bestandsverzeichnis und drei nummerierten Abteilungen. Diese Reihenfolge ist in der Grundbuchverfügung festgelegt und gilt bundeseinheitlich – ein Auszug aus Bayern hat denselben Aufbau wie einer aus Schleswig-Holstein.
So sieht das Muster im Überblick aus:
- Aufschrift – das Deckblatt mit Amtsgericht, Grundbuchbezirk und Blattnummer
- Bestandsverzeichnis – Beschreibung des Grundstücks: Lage, Größe und Flurstück
- Abteilung I – wer Eigentümer ist und wie das Eigentum erworben wurde
- Abteilung II – Lasten und Beschränkungen wie Wege- oder Wohnrechte
- Abteilung III – Grundpfandrechte, also Grundschulden und Hypotheken
Jeder Abschnitt ist als Tabelle mit fortlaufenden Nummern aufgebaut. Eine gelöschte Eintragung wird dabei nicht entfernt, sondern unterstrichen oder „gerötet" – im PDF erkennst du sie an der durchgestrichenen Zeile.
Gut zu wissen
In diesem Artikel geht es darum, wie der Auszug aussieht. Wie du jeden einzelnen Eintrag inhaltlich deutest, erklären wir dir Schritt für Schritt im Ratgeber Grundbuch lesen – so verstehst du jeden Eintrag.
Die Aufschrift: das Deckblatt des Auszugs
Die Aufschrift ist die erste Seite und ordnet den Auszug eindeutig zu. Hier steht, welches Amtsgericht das Grundbuch führt, in welchem Grundbuchbezirk (meist die Gemarkung) das Grundstück liegt und unter welcher Blattnummer es geführt wird.
Diese drei Angaben bilden zusammen die „Adresse" deines Grundstücks im Grundbuch. Mit Amtsgericht, Bezirk und Blattnummer lässt sich jedes Grundbuchblatt in Deutschland zweifelsfrei identifizieren.
Das Bestandsverzeichnis: welches Grundstück ist gemeint?
Das Bestandsverzeichnis beschreibt das Grundstück selbst – also das physische Objekt, um das es geht. Es ist die Brücke zwischen dem Grundbuch und dem amtlichen Liegenschaftskataster.
Du findest hier diese Angaben tabellarisch aufgeführt:
- Laufende Nummer des Grundstücks im Verzeichnis
- Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer
- Wirtschaftsart und Lage (z. B. „Gebäude- und Freifläche", Straße)
- Größe des Grundstücks in Quadratmetern
Gehören mehrere Flurstücke zu einer wirtschaftlichen Einheit, sind sie hier nacheinander gelistet. So erkennst du auf einen Blick, ob sich der Auszug nur auf das Haus oder auch auf angrenzende Garten- oder Garagenflächen bezieht.
Abteilung I, II und III im Muster
Der inhaltliche Kern jedes Grundbuchauszugs steckt in den drei Abteilungen. Jede deckt einen klar abgegrenzten Bereich ab – so weißt du sofort, in welcher Abteilung du eine bestimmte Information suchen musst.
Abteilung I – die Eigentümer
In Abteilung I steht, wem das Grundstück gehört. Neben dem Namen ist auch vermerkt, auf welcher Grundlage das Eigentum erworben wurde – etwa durch Auflassung beim Kauf oder durch Erbfolge. Bei mehreren Eigentümern ist zusätzlich das Verhältnis angegeben, zum Beispiel „je zur Hälfte".
Abteilung II – Lasten und Beschränkungen
Abteilung II listet alle Lasten und Beschränkungen außer den Grundschulden auf. Dazu zählen etwa Wegerechte, Wohnrechte, Nießbrauch, Vorkaufsrechte oder eine Auflassungsvormerkung, die einen Käufer bis zur Eigentumsumschreibung absichert.
Abteilung III – Grundpfandrechte
Abteilung III zeigt die Grundpfandrechte, also Grundschulden, Hypotheken und Rentenschulden. Hier siehst du, ob und in welcher Höhe eine Bank das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen eingetragen hat – eine zentrale Information vor jedem Immobilienkauf.
Beglaubigtes oder unbeglaubigtes Muster – wo ist der Unterschied?
Inhaltlich sind beide Varianten identisch: Sowohl der unbeglaubigte als auch der beglaubigte Grundbuchauszug bilden denselben aktuellen Grundbuchstand ab. Der Unterschied liegt allein in der amtlichen Bestätigung.
Der unbeglaubigte Auszug ist eine vollständige Kopie des Grundbuchinhalts ohne amtlichen Beglaubigungsvermerk. Beim Amt kostet er 10 €. Der beglaubigte Auszug trägt zusätzlich Stempel und Unterschrift des Grundbuchamts und kostet 20 €. Beide Gebühren sind bundeseinheitlich im GNotKG geregelt.
In der Praxis wird der unbeglaubigte Auszug von Banken, Notaren, Käufern und bei Erbschaftsangelegenheiten in aller Regel problemlos akzeptiert. Einen beglaubigten Auszug brauchst du nur, wenn dein Vertragspartner ihn ausdrücklich verlangt – das ist die Ausnahme, nicht die Regel.
Tipp
Du bist unsicher, welche Form du brauchst? Frag im Zweifel kurz bei deiner Bank, deinem Notar oder der zuständigen Behörde nach, bevor du bestellst. So vermeidest du unnötige Wege und Kosten.
So bekommst du deinen eigenen Grundbuchauszug
Einen aktuellen Grundbuchauszug bekommst du auf zwei Wegen: direkt beim zuständigen Grundbuchamt oder online über Immofiles. Der entscheidende Unterschied liegt in Zeit und Aufwand.
| Kriterium | Grundbuchamt direkt | Immofiles |
|---|---|---|
| Gebühr | 10 € (unbeglaubigt) / 20 € (beglaubigt) | 29,90 € (Festpreis) |
| Lieferzeit | 3–14 Werktage (schriftlich) | Noch am selben Tag |
| Behördengang nötig | Ja – Öffnungszeiten beachten | Nein – 100 % online |
| Format | Papier per Post | PDF-Download, sofort nutzbar |
Beim Amt musst du das richtige Amtsgericht ermitteln, ein berechtigtes Interesse darlegen (§ 12 GBO) und je nach Andrang mit Wartezeit und eingeschränkten Öffnungszeiten rechnen. Den Behördengang sparst du dir online komplett – kein Termin, kein Papierantrag, keine Postlaufzeit.
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- Grundstück eingeben Adresse oder Flurstück eintragen – dauert ca. 3 Minuten.
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- PDF erhalten Noch am selben Tag per E-Mail – im bekannten Grundbuch-Muster.
Wie viele Teile hat ein Grundbuchauszug?
Ein Grundbuchauszug besteht aus der Aufschrift, dem Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen. Dieser Aufbau ist bundeseinheitlich in der Grundbuchverfügung geregelt und bei jedem Auszug gleich.
Wo steht im Grundbuchauszug der Eigentümer?
Der Eigentümer steht in Abteilung I. Dort ist neben dem Namen auch vermerkt, auf welcher Grundlage das Eigentum erworben wurde – etwa durch Kauf (Auflassung) oder durch Erbfolge.
Was steht in Abteilung II und III?
In Abteilung II stehen Lasten und Beschränkungen wie Wege-, Wohn- oder Vorkaufsrechte. Abteilung III enthält die Grundpfandrechte, also Grundschulden und Hypotheken zur Absicherung von Darlehen.
Sieht ein beglaubigter Auszug anders aus als ein unbeglaubigter?
Inhaltlich sind beide identisch. Der beglaubigte Auszug trägt zusätzlich Stempel und Unterschrift des Grundbuchamts. Für die meisten Anlässe reicht der unbeglaubigte Auszug aus – ein beglaubigter ist nur nötig, wenn dein Vertragspartner ihn ausdrücklich verlangt.
Wie bekomme ich ein aktuelles Muster meines Grundstücks?
Über Immofiles bestellst du deinen aktuellen Grundbuchauszug für 29,90 € online und erhältst ihn noch am selben Tag als PDF – im offiziellen Grundbuch-Muster, ganz ohne Behördengang.
Fazit
Ein Grundbuchauszug folgt immer demselben Muster: Aufschrift, Bestandsverzeichnis und drei Abteilungen für Eigentümer, Lasten und Grundpfandrechte. Wenn du diese Struktur kennst, findest du jede Information sofort. Dein eigenes, aktuelles Exemplar bekommst du bei Immofiles für 29,90 € noch am selben Tag als PDF – ohne Behördengang. Jetzt direkt bestellen →
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