Beglaubigter vs. unbeglaubigter Grundbuchauszug

Geprüfte Informationen Regelmäßig aktualisiert
Inhaltsverzeichnis

Beim Grundbuchauszug stolperst du schnell über zwei Begriffe: beglaubigt und unbeglaubigt. Beide zeigen denselben Grundbuchinhalt – Eigentümer, Belastungen, Rechte. Der Unterschied liegt allein darin, ob ein Amt die Echtheit der Kopie offiziell bestätigt oder nicht.

Für viele Anlässe ist das eine reine Formfrage, die am Ende aber über Preis, Wartezeit und Behördengang entscheidet. Wer das vorher weiß, spart sich unnötige Kosten und einen womöglich überflüssigen Gang zum Amtsgericht.

Dieser Artikel erklärt dir den Unterschied, nennt die genauen Gebühren (Stand 2026, Grundlage: GNotKG und § 12 GBO) und zeigt, wann welche Variante wirklich nötig ist – damit du genau den Auszug bestellst, den du brauchst.

Beglaubigt oder unbeglaubigt – der Unterschied

Der Unterschied liegt nur in der amtlichen Bestätigung der Echtheit – der Inhalt ist bei beiden Varianten identisch. Ein unbeglaubigter Grundbuchauszug ist eine vollständige Kopie des aktuellen Grundbuchinhalts ohne amtlichen Beglaubigungsvermerk. Ein beglaubigter Grundbuchauszug trägt zusätzlich Stempel und Unterschrift des Grundbuchamts, die bestätigen, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt.

Beide Varianten geben denselben Stand des Grundbuchs wieder: Bestandsverzeichnis, Abteilung I (Eigentümer), Abteilung II (Lasten und Beschränkungen) und Abteilung III (Grundschulden und Hypotheken). Inhaltlich erfährst du also bei beiden exakt dasselbe.

  • Unbeglaubigt: einfache Kopie, gleicher Inhalt, ohne Echtheitsvermerk
  • Beglaubigt: zusätzlich mit amtlichem Stempel und Unterschrift
  • Rechtlicher Stand des Grundbuchs: bei beiden identisch

Gut zu wissen

Die Möglichkeit, eine Abschrift des Grundbuchs zu fordern und sie auf Verlangen beglaubigen zu lassen, ist in § 12 Abs. 2 GBO geregelt. Voraussetzung für jede Einsicht ist ein berechtigtes Interesse – etwa als Eigentümer, Kaufinteressent oder Kreditgeber.

Was kostet ein beglaubigter Grundbuchauszug?

Ein beglaubigter Grundbuchauszug kostet beim Grundbuchamt 20 €, ein unbeglaubigter 10 €. Diese Gebühren sind bundeseinheitlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG, Anlage 1) festgelegt – KV-Nr. 17000 für die unbeglaubigte und KV-Nr. 17001 für die beglaubigte Abschrift.

Die 10 € Aufpreis sind dabei nur der sichtbare Teil. Beim Amt kommen je nach Variante und Bundesland weitere Hürden dazu: Anfahrt, Parkgebühren, eingeschränkte Öffnungszeiten und bei schriftlichem Antrag oft mehrere Tage Bearbeitungszeit per Post.

Eine detaillierte Aufschlüsselung aller Kosten – inklusive der versteckten Nebenkosten beim Amtsweg – findest du im Artikel Was kostet ein Grundbuchauszug?.

Wann brauchst du einen beglaubigten Auszug?

Einen beglaubigten Grundbuchauszug brauchst du nur dann, wenn dein Vertragspartner ihn ausdrücklich verlangt – das ist die Ausnahme, nicht die Regel. In der Praxis akzeptieren Banken, Notare, Käufer und auch Stellen bei Erbschaftsangelegenheiten den unbeglaubigten Auszug in aller Regel problemlos.

Der unbeglaubigte Auszug reicht damit für die allermeisten Anlässe vollständig aus:

  • Vorbereitung und Prüfung eines Immobilienkaufs
  • Bankgespräche und Unterlagen für die Finanzierung
  • Eigenrecherche zu Eigentum und Belastungen
  • Klärung von Rechten und Lasten in Abteilung II und III

Tipp

Nicht sicher, welche Form gefordert ist? Frag im Zweifel einfach vorab bei deiner Bank, deinem Notar oder der zuständigen Stelle nach, ob ein unbeglaubigter Auszug genügt. So vermeidest du den Gang zum Amt für eine Beglaubigung, die du gar nicht brauchst.

Beglaubigt vs. unbeglaubigt im Überblick

Die wichtigsten Unterschiede zwischen beiden Varianten auf einen Blick:

Kriterium Unbeglaubigt Beglaubigt
Inhalt Vollständig Vollständig
Amtlicher Echtheitsvermerk Nein Ja
Gebühr beim Amt 10 € 20 €
Für die meisten Anlässe Ausreichend Nur auf Verlangen nötig

Welchen Auszug liefert Immofiles?

Immofiles liefert ausschließlich unbeglaubigte Grundbuchauszüge – online, für einen Festpreis von 29,90 € und noch am selben Tag als PDF. Genau die Variante also, die für Kauf, Finanzierung und Eigenrecherche in aller Regel ausreicht.

Der Vorteil gegenüber dem Amtsweg liegt nicht im Preis, sondern im Aufwand: kein Behördengang, keine eingeschränkten Öffnungszeiten, kein Warten auf die Post.

Kriterium Grundbuchamt direkt Immofiles
Lieferzeit 3–14 Werktage (schriftlich) Noch am selben Tag
Behördengang nötig Ja – Öffnungszeiten beachten Nein – 100 % online
Format Papier per Post PDF-Download, sofort nutzbar
Verfügbarkeit Mo–Fr, eingeschränkte Zeiten Mo–So 8–20 Uhr

Dein Grundbuchauszug. Noch heute.

Kein Amt. Kein Papierkram. Direkt als PDF – für 29,90 €.

Jetzt bestellen →

In 3 Schritten zum Grundbuchauszug

Der unbeglaubigte Auszug ist bei Immofiles ohne Papierkram und ohne Vorkenntnisse bestellt:

  1. Grundstück eingeben Adresse oder Flurstück eintragen – dauert ca. 3 Minuten.
  2. Sicher bezahlen Online-Checkout mit 29,90 € Festpreis – keine versteckten Folgekosten.
  3. PDF erhalten Noch am selben Tag per E-Mail – ohne Wartezeit, ohne Behördengang.

Was ist der Unterschied zwischen beglaubigt und unbeglaubigt?

Der Inhalt ist bei beiden identisch. Der beglaubigte Auszug trägt zusätzlich einen amtlichen Vermerk mit Stempel und Unterschrift, der die Echtheit der Kopie bestätigt. Der unbeglaubigte Auszug ist eine einfache Kopie ohne diesen Vermerk.

Was kostet ein beglaubigter Grundbuchauszug?

Ein beglaubigter Grundbuchauszug kostet beim Grundbuchamt 20 €, ein unbeglaubigter 10 €. Beide Gebühren sind bundeseinheitlich im GNotKG (Anlage 1, KV-Nr. 17000 und 17001) festgelegt.

Wann brauche ich einen beglaubigten Auszug?

Nur dann, wenn dein Vertragspartner ihn ausdrücklich verlangt. Banken, Notare und Käufer akzeptieren in der Praxis in aller Regel den unbeglaubigten Auszug – auch bei Finanzierung und Erbschaftsangelegenheiten.

Liefert Immofiles beglaubigte Auszüge?

Nein. Immofiles liefert ausschließlich unbeglaubigte Grundbuchauszüge – für 29,90 € noch am selben Tag als PDF. Diese Variante reicht für die meisten Anlässe vollständig aus. Brauchst du ausnahmsweise eine beglaubigte Ausfertigung, wendest du dich direkt an das zuständige Grundbuchamt.

Wird der unbeglaubigte Auszug bei der Bank akzeptiert?

In aller Regel ja. Für Finanzierungsgespräche und die Prüfung der Unterlagen genügt Banken üblicherweise der unbeglaubigte Auszug. Im Zweifel fragst du vorab kurz bei deinem Ansprechpartner nach.

Fazit

Beglaubigt und unbeglaubigt zeigen denselben Grundbuchinhalt – der Unterschied ist nur der amtliche Echtheitsvermerk, der 10 € statt 20 € kostet. Für Kauf, Finanzierung und Erbschaft reicht der unbeglaubigte Auszug in aller Regel aus; beglaubigt brauchst du ihn nur, wenn dein Vertragspartner es ausdrücklich verlangt. Genau diesen unbeglaubigten Auszug bekommst du bei Immofiles für 29,90 € noch am selben Tag als PDF – ohne Behördengang. Jetzt direkt bestellen →

Grundbuchauszug 29,90 €
Jetzt bestellen →