Beim Blick in ein Grundbuch oder ein Exposé stolperst du plötzlich über das Wort Erbbaurecht – und fragst dich, was das eigentlich bedeutet. Kurz gesagt: Du kaufst ein Haus, aber nicht den Boden darunter. Der bleibt einem anderen Eigentümer, und du zahlst dafür eine Art Miete auf lange Zeit.
Das klingt erst einmal ungewohnt, ist in Deutschland aber weit verbreitet – vor allem bei Grundstücken von Kommunen, Kirchen und Stiftungen. Für Käufer kann ein Erbbaurecht günstiger sein, weil der teure Grundstückskauf entfällt. Es bringt aber eigene Regeln mit, die du kennen solltest, bevor du unterschreibst.
Dieser Artikel erklärt dir einfach und ohne Behördendeutsch, was ein Erbbaurecht ist, wo es im Grundbuch steht und worauf du beim Kauf achten musst. Alle rechtlichen Angaben beruhen auf dem Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG), Stand 2026.
Was ist ein Erbbaurecht?
Ein Erbbaurecht ist das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu besitzen, ohne selbst Eigentümer des Grundstücks zu sein. Rechtlich definiert es § 1 ErbbauRG als das „veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks ein Bauwerk zu haben".
Im Alltag wird es oft Erbpacht genannt – das ist aber nur ein umgangssprachlicher Begriff. Der Grundstückseigentümer (der Erbbaurechtsgeber) überlässt dir das Grundstück für viele Jahrzehnte. Du baust darauf oder übernimmst ein bestehendes Haus, das dir während der Laufzeit gehört.
Weil das Recht vererblich und verkäuflich ist, kannst du dein Haus samt Erbbaurecht später vererben, verschenken oder verkaufen – ähnlich wie eine normale Immobilie. Der Boden selbst bleibt dabei immer beim ursprünglichen Eigentümer.
Gut zu wissen
Typische Anbieter von Erbbaurechten sind Städte und Gemeinden, Kirchen sowie Stiftungen. Sie geben ihr Land nicht aus der Hand, sondern verpachten es langfristig – und sichern sich so dauerhafte Einnahmen aus dem Erbbauzins.
Wo steht das Erbbaurecht im Grundbuch?
Das Erbbaurecht wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen – und zwar im Grundbuch des belasteten Grundstücks. Abteilung II ist der Bereich, in dem Lasten und Beschränkungen eines Grundstücks vermerkt werden.
Eine Besonderheit regelt § 10 ErbbauRG: Das Erbbaurecht kann „nur zur ausschließlich ersten Rangstelle" bestellt werden, und dieser Rang lässt sich später nicht mehr ändern. Es steht also immer an erster Stelle – noch vor allen anderen Belastungen des Grundstücks.
Zusätzlich legt das Grundbuchamt für das Erbbaurecht ein eigenes Grundbuchblatt an: das Erbbaugrundbuch. Es ist wie ein normales Grundbuch aufgebaut und dokumentiert, wer der Erbbauberechtigte ist und welche Rechte, Belastungen und Grundschulden auf dem Erbbaurecht liegen.
Hinweis
Wer eine Immobilie mit Erbbaurecht kauft, hat es faktisch mit zwei Grundbüchern zu tun: dem Grundbuch des Grundstücks und dem Erbbaugrundbuch. Erst beide zusammen zeigen das vollständige Bild.
Was ist der Erbbauzins?
Der Erbbauzins ist das laufende Entgelt, das du als Erbbauberechtigter dem Grundstückseigentümer dafür zahlst, dass du seinen Boden nutzen darfst. Er ist der Preis für das Erbbaurecht – vergleichbar mit einer Miete für das Grundstück, aber über Jahrzehnte festgelegt.
In der Regel wird der Erbbauzins als Prozentsatz des Bodenwerts berechnet. Üblich sind je nach Anbieter und Vertrag etwa 2 bis 5 Prozent des Grundstückswerts pro Jahr; bei kommunalen Grundstücken lag der Durchschnitt zuletzt bei rund 2,7 Prozent. Der Betrag wird als fester Jahresbetrag im Vertrag festgehalten.
Der Erbbauzins darf im Vertrag an die Preisentwicklung gekoppelt werden und sich so alle paar Jahre erhöhen. Abgesichert wird er als Reallast in Abteilung II des Erbbaugrundbuchs – dadurch ist die Zahlungspflicht dinglich verankert und geht beim Verkauf auf den nächsten Erbbauberechtigten über.
Wie lange läuft ein Erbbaurecht?
Ein Erbbaurecht wird auf sehr lange Zeit vereinbart – üblich sind 75 bis 99 Jahre. Die genaue Laufzeit steht im Erbbaurechtsvertrag und beginnt mit der Bestellung des Rechts, nicht mit deinem Kauf.
Wichtig beim Kauf einer bestehenden Immobilie: Du übernimmst nur die Restlaufzeit. Sind von 99 Jahren schon 60 vergangen, bleiben dir noch 39 Jahre. Das beeinflusst Finanzierung und späteren Wiederverkaufswert spürbar.
Läuft das Erbbaurecht aus, fällt das Bauwerk grundsätzlich an den Grundstückseigentümer zurück – das nennt man Heimfall. Als Ausgleich sieht das Gesetz eine Entschädigung vor. Ihre Höhe regelt der Vertrag; bei Gebäuden, die Wohnzwecken dienen, darf die Entschädigung nicht ausgeschlossen werden und muss angemessen sein. Oft einigen sich beide Seiten aber ohnehin auf eine Verlängerung.
Achtung
Eine kurze Restlaufzeit ist ein echtes Risiko: Banken finanzieren solche Objekte oft nur zurückhaltend, und der Wert sinkt, je näher das Vertragsende rückt. Prüfe die Restlaufzeit immer, bevor du ein Erbbaurecht kaufst.
Erbbaurecht vor dem Kauf im Grundbuch prüfen
Ob und zu welchen Bedingungen ein Erbbaurecht auf einer Immobilie liegt, steht schwarz auf weiß im Grundbuch. Ein aktueller Grundbuchauszug zeigt dir die entscheidenden Punkte, bevor du dich bindest:
- ob überhaupt ein Erbbaurecht besteht (Abteilung II des Grundstücks)
- wer Grundstückseigentümer und Erbbaurechtsgeber ist
- wie hoch der Erbbauzins als Reallast eingetragen ist
- welche weiteren Lasten und Grundschulden auf dem Erbbaurecht liegen
Für die Erbbauzins-Reallast und die Belastungen brauchst du dabei den Auszug aus dem Erbbaugrundbuch. Die Laufzeit selbst ergibt sich aus dem Erbbaurechtsvertrag, auf den der Grundbucheintrag verweist.
Den passenden Grundbuchauszug bekommst du über Immofiles noch heute als PDF – ohne Termin beim Amt und ohne wochenlange Wartezeit. So kannst du das Erbbaurecht in Ruhe prüfen, bevor du eine Entscheidung triffst.
Immofiles vs. Grundbuchamt – der Vergleich
Einen Grundbuchauszug bekommst du direkt beim Amt oder online über Immofiles. Der Unterschied liegt vor allem in Zeit und Aufwand:
| Kriterium | Grundbuchamt direkt | Immofiles |
|---|---|---|
| Gebühr | 10 € (unbeglaubigt) / 20 € (beglaubigt) | 29,90 € (Festpreis) |
| Lieferzeit | 3–14 Werktage (schriftlich) | Noch am selben Tag |
| Behördengang nötig | Ja – Öffnungszeiten beachten | Nein – 100 % online |
| Format | Papier per Post | PDF-Download, sofort nutzbar |
| Verfügbarkeit | Mo–Fr, eingeschränkte Zeiten | Mo–So 8–20 Uhr |
Der unbeglaubigte Auszug reicht für die Prüfung eines Erbbaurechts in aller Regel völlig aus – ihn akzeptieren Banken, Notare und Käufer in der Praxis problemlos. Einen beglaubigten Auszug brauchst du nur, wenn dein Vertragspartner ihn ausdrücklich verlangt.
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Was ist der Unterschied zwischen Erbbaurecht und Erbpacht?
Rechtlich gibt es keinen Unterschied: „Erbpacht" ist nur der umgangssprachliche Begriff für das Erbbaurecht nach dem Erbbaurechtsgesetz. Gemeint ist in beiden Fällen das Recht, auf einem fremden Grundstück ein Gebäude zu besitzen.
Gehört mir das Haus beim Erbbaurecht?
Ja. Das Gebäude gehört während der Laufzeit dir und du kannst es verkaufen, vererben oder verschenken. Nur das Grundstück bleibt Eigentum des Erbbaurechtsgebers, dem du dafür den Erbbauzins zahlst.
Wo finde ich das Erbbaurecht im Grundbuch?
Das Erbbaurecht steht in Abteilung II des Grundbuchs des belasteten Grundstücks, und zwar an erster Rangstelle. Für das Erbbaurecht selbst wird zusätzlich ein eigenes Erbbaugrundbuch geführt, das auch den Erbbauzins ausweist.
Was passiert am Ende der Laufzeit?
Läuft das Erbbaurecht aus, fällt das Gebäude an den Grundstückseigentümer zurück (Heimfall). Dafür ist eine Entschädigung vorgesehen, deren Höhe der Vertrag regelt. Häufig wird das Erbbaurecht stattdessen einfach verlängert.
Wie prüfe ich ein Erbbaurecht vor dem Kauf?
Am schnellsten über einen aktuellen Grundbuchauszug: Er zeigt das Erbbaurecht, den Eigentümer und den Erbbauzins als Reallast. Über Immofiles erhältst du ihn noch am selben Tag als PDF – ohne Behördengang, für 29,90 €.
Fazit
Beim Erbbaurecht kaufst du das Haus, nicht den Boden – und zahlst dafür den Erbbauzins. Es steht an erster Rangstelle in Abteilung II und bekommt ein eigenes Erbbaugrundbuch. Vor dem Kauf lohnt sich der Blick ins Grundbuch: Restlaufzeit, Erbbauzins und Belastungen entscheiden über den echten Wert. Deinen Grundbuchauszug bekommst du bei Immofiles noch heute als PDF für 29,90 €. Jetzt direkt bestellen →
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