Du wirfst einen Blick in deinen Grundbuchauszug – und in Abteilung II steht plötzlich das Wort „Reallast". Für viele klingt das nach einer versteckten Schuld oder einem Risiko, das den Immobilienkauf gefährdet. In den allermeisten Fällen ist es das aber nicht.
Eine Reallast ist eine ganz bestimmte Art von Belastung, die an dein Grundstück geknüpft ist. Sie verpflichtet den jeweiligen Eigentümer zu wiederkehrenden Leistungen – klassisch etwa zu einer Rentenzahlung oder Versorgung an frühere Eigentümer. Was das konkret bedeutet, wo es steht und worauf du beim Kauf achten solltest, erfährst du hier. Alle Angaben gelten für Deutschland, Stand 2026 (Grundlage: § 1105 ff. BGB).
Was ist eine Reallast im Grundbuch?
Eine Reallast ist eine Belastung eines Grundstücks, bei der an eine bestimmte Person oder den Eigentümer eines anderen Grundstücks wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück zu erbringen sind. Rechtliche Grundlage ist § 1105 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Das Besondere: Die Verpflichtung haftet am Grundstück selbst, nicht an einer Person. Wechselt das Grundstück den Eigentümer, geht die Reallast auf den neuen Eigentümer über. Der Berechtigte kann seine Leistung notfalls durch Zwangsvollstreckung in das Grundstück durchsetzen.
Typisch sind wiederkehrende Geld- oder Naturalleistungen – etwa monatliche Zahlungen, Pflege oder Wohnversorgung. Anders als bei einer Grundschuld geht es also nicht um einen einmaligen Kapitalbetrag, sondern um Leistungen, die immer wieder fällig werden.
Wo steht die Reallast im Grundbuchauszug?
Die Reallast wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen – dort, wo alle Lasten und Beschränkungen außer den Grundpfandrechten stehen. Grundschulden und Hypotheken findest du dagegen in Abteilung III.
In der Eintragung sind der Berechtigte, die Art der Leistung und häufig auch deren Umfang oder Wert vermerkt. Details ergeben sich oft aus der zugrunde liegenden Bewilligung oder dem notariellen Vertrag, auf den die Eintragung verweist.
Einen vollständigen Überblick über alle Eintragungsarten dieser Abteilung geben wir dir im Beitrag Lasten & Beschränkungen in Abteilung II.
Welche Beispiele für Reallasten gibt es?
Reallasten begegnen dir vor allem bei Grundstücksübergaben innerhalb der Familie und in ländlichen Regionen. Die häufigsten Formen sind:
- Altenteil oder Leibgeding – Versorgung der Eltern nach einer Hof- oder Hausübergabe
- Wiederkehrende Rentenzahlungen an frühere Eigentümer
- Pflege- und Betreuungsleistungen als vertraglich vereinbarte Gegenleistung
- Naturalleistungen wie die Lieferung von Brennholz, Strom oder Lebensmitteln
- Wiederkehrende Beiträge, etwa zur Unterhaltung gemeinsamer Anlagen
Ein klassisches Beispiel: Eltern übertragen ihr Haus zu Lebzeiten an die Tochter und lassen sich im Gegenzug eine monatliche Zahlung als Reallast eintragen. So ist die Versorgung abgesichert – selbst wenn das Haus später verkauft wird.
Gut zu wissen
Eine Reallast kann laut § 1105 BGB so gestaltet werden, dass sich die Leistung automatisch an veränderte Verhältnisse anpasst – etwa an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten. Solche Wertsicherungsklauseln sind bei Altenteilsrechten üblich.
Reallast, Grundschuld oder Dienstbarkeit – der Unterschied
Eine Reallast unterscheidet sich klar von anderen Grundbucheinträgen: Sie verpflichtet zu einem aktiven Tun – dem Erbringen wiederkehrender Leistungen. Eine Grundschuld sichert dagegen einen Geldbetrag ab, und eine Dienstbarkeit verlangt meist nur ein Dulden oder Unterlassen.
Kurz zusammengefasst:
- Reallast: wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück (Abteilung II)
- Dienstbarkeit: Recht, das Grundstück zu nutzen, oder Pflicht zu dulden/unterlassen – etwa ein Wegerecht oder Wohnrecht (Abteilung II)
- Nießbrauch: umfassendes Nutzungs- und Ertragsrecht am Grundstück – mehr dazu im Beitrag Nießbrauch im Grundbuch (Abteilung II)
- Grundschuld: Sicherung eines Kapitalbetrags für einen Kredit (Abteilung III) – Details unter Grundschuld vs. Hypothek
Für den Wert einer Immobilie ist die Unterscheidung wichtig: Eine Reallast kann den Eigentümer über Jahre finanziell binden, während eine getilgte Grundschuld oft nur noch ein formaler Eintrag ist.
Was bedeutet eine Reallast beim Hauskauf?
Kaufst du eine Immobilie mit eingetragener Reallast, übernimmst du grundsätzlich die damit verbundene Verpflichtung – sie bleibt bestehen und wirkt gegen den jeweiligen Eigentümer. Der Berechtigte kann seine Ansprüche im Zweifel über das Grundstück durchsetzen.
Nach § 1108 BGB haftet der Eigentümer für die während seiner Eigentumszeit fällig werdenden Leistungen zusätzlich auch persönlich – soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine Reallast ist damit kein reines Formalthema, sondern kann echte laufende Kosten bedeuten.
Deshalb gilt: Vor dem Kauf immer einen aktuellen Grundbuchauszug prüfen und den Wert der Reallast in die Kaufentscheidung einbeziehen. Wie du dabei vorgehst, zeigen wir dir im Ratgeber Grundbuchauszug beim Hauskauf.
Achtung
Verlass dich beim Immobilienkauf nie allein auf Angaben des Verkäufers oder ein altes Exposé. Nur ein aktueller Grundbuchauszug zeigt zuverlässig, ob eine Reallast eingetragen ist und wen sie begünstigt.
Wie prüfe ich Reallasten im Grundbuchauszug?
Reallasten erkennst du zuverlässig nur über einen aktuellen Grundbuchauszug – dort ist jede Belastung in Abteilung II schwarz auf weiß dokumentiert. Der Gang zum Amt ist dafür aber längst nicht mehr nötig.
Beim Grundbuchamt kostet ein unbeglaubigter Auszug 10 Euro, ein beglaubigter 20 Euro (bundeseinheitlich nach GNotKG). Dazu kommen jedoch Anfahrt, Wartezeit und eine Bearbeitung, die schriftlich mehrere Tage dauern kann. Über Immofiles erhältst du deinen Auszug dagegen digital – zum Festpreis von 29,90 €, ohne Behördengang.
| Kriterium | Grundbuchamt direkt | Immofiles |
|---|---|---|
| Gebühr | 10 € (unbeglaubigt) / 20 € (beglaubigt) | 29,90 € (Festpreis) |
| Lieferzeit | 3–14 Werktage (schriftlich) | Noch am selben Tag |
| Behördengang nötig | Ja – Öffnungszeiten beachten | Nein – 100 % online |
| Format | Papier per Post | PDF-Download, sofort nutzbar |
| Verfügbarkeit | Mo–Fr, eingeschränkte Zeiten | Mo–So 8–20 Uhr |
Für die Prüfung einer Reallast genügt in aller Regel der unbeglaubigte Auszug. Er wird von Banken, Notaren und Käufern in der Praxis problemlos akzeptiert. Einen beglaubigten Auszug brauchst du nur, wenn dein Vertragspartner ihn ausdrücklich verlangt – im Zweifel einfach vorher nachfragen.
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Was ist eine Reallast einfach erklärt?
Eine Reallast ist eine Belastung des Grundstücks, aus der wiederkehrende Leistungen zu erbringen sind – zum Beispiel eine monatliche Rente oder Versorgung an frühere Eigentümer. Sie ist in § 1105 BGB geregelt und haftet am Grundstück, nicht an einer Person.
In welcher Abteilung des Grundbuchs steht die Reallast?
Die Reallast wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen, zusammen mit anderen Lasten und Beschränkungen. Grundschulden und Hypotheken stehen dagegen in Abteilung III.
Muss ich als Käufer eine bestehende Reallast übernehmen?
Ja. Eine eingetragene Reallast wirkt gegen den jeweiligen Eigentümer und geht beim Kauf grundsätzlich auf dich über. Prüfe daher vor dem Kauf im Grundbuchauszug, ob und in welchem Umfang eine Reallast besteht.
Was ist der Unterschied zwischen Reallast und Grundschuld?
Eine Reallast verpflichtet zu wiederkehrenden Leistungen aus dem Grundstück und steht in Abteilung II. Eine Grundschuld sichert dagegen einen einmaligen Kapitalbetrag für einen Kredit ab und wird in Abteilung III eingetragen.
Wie erfahre ich, ob auf einem Grundstück eine Reallast liegt?
Das zeigt nur ein aktueller Grundbuchauszug. Über Immofiles erhältst du ihn noch am selben Tag als PDF – für 29,90 €, ohne Behördengang und mit vollständiger Abteilung II.
Fazit
Eine Reallast verpflichtet den jeweiligen Eigentümer eines Grundstücks zu wiederkehrenden Leistungen – geregelt in § 1105 BGB und eingetragen in Abteilung II. Beim Immobilienkauf solltest du sie nie übersehen, denn sie geht auf dich über und kann laufende Kosten bedeuten. Prüfe deshalb vor jeder Entscheidung einen aktuellen Grundbuchauszug: bei Immofiles noch am selben Tag als PDF, für 29,90 € und ganz ohne Behördengang. Jetzt Grundbuchauszug bestellen →
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