Eine Grundschuld eintragen zu lassen gehört zu fast jeder Immobilienfinanzierung dazu: Sie ist die Sicherheit, die deine Bank für das Darlehen ins Grundbuch eintragen lässt. Kosten fallen dabei an zwei Stellen an – beim Notar und beim Grundbuchamt.
Beide Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und werden aus der Höhe der Grundschuld berechnet. In diesem Artikel erfährst du, was die Eintragung wirklich kostet, wie sich die Gebühren zusammensetzen und wie der Ablauf Schritt für Schritt funktioniert – Stand 2026.
Und weil eine Grundschuld immer im Grundbuch landet, zeigen wir dir am Ende auch, wo genau sie steht und wie du sie überprüfst.
Was kostet es, eine Grundschuld eintragen zu lassen?
Eine Grundschuld eintragen zu lassen kostet zusammen mit dem Notar in der Regel rund 0,5 bis 1 % der eingetragenen Summe. Der Grund: Es fallen zwei Gebühren an – eine beim Notar für die Beurkundung und eine beim Grundbuchamt für die Eintragung. Beide werden aus dem Grundschuldbetrag nach der Gebührentabelle B des GNotKG berechnet.
Zur Orientierung ein paar typische Größenordnungen (Notar und Grundbuchamt zusammen, Stand 2026):
- Grundschuld über 200.000 € → rund 1.000 €
- Grundschuld über 300.000 € → rund 1.400 €
- Grundschuld über 500.000 € → rund 2.100 €
Die genaue Höhe hängt vom Umfang der notariellen Leistungen ab – etwa ob zusätzlich eine Vollzugs- oder Betreuungsgebühr anfällt. Die Gebührensätze selbst sind aber bundeseinheitlich festgelegt und für jeden Notar gleich.
Wie setzen sich die Kosten zusammen?
Die Kosten bestehen aus zwei Positionen, die jeweils als volle 1,0-Gebühr aus dem Grundschuldbetrag berechnet werden – einmal für den Notar, einmal für das Grundbuchamt.
Notarkosten
Der Notar beurkundet die sogenannte Grundschuldbestellung – das ist eine 1,0-Gebühr nach KV-Nr. 21200 GNotKG. Kümmert er sich zusätzlich um den Vollzug (Einreichung und Überwachung beim Amt), kommt oft eine 0,3-Gebühr dazu. Auf die Notarkosten wird außerdem die gesetzliche Umsatzsteuer von 19 % erhoben.
Grundbuchkosten
Das Grundbuchamt trägt die Grundschuld in Abteilung III ein. Für eine Buchgrundschuld ist das eine 1,0-Gebühr (KV-Nr. 14121 GNotKG), für eine Briefgrundschuld eine 1,3-Gebühr (KV-Nr. 14120). Auf die Amtsgebühr fällt keine Umsatzsteuer an.
Gut zu wissen
Die Gebühren nach dem GNotKG gelten bundesweit einheitlich – egal in welchem Bundesland du die Grundschuld eintragen lässt. Verhandeln lassen sie sich nicht, weil sie gesetzlich festgelegt sind (Stand 2026).
Wie läuft die Eintragung der Grundschuld ab?
Die Eintragung läuft immer über den Notar – ohne notarielle Beurkundung geht es nicht. Der typische Ablauf sieht so aus:
- Grundschuldbestellung vorbereiten Deine Bank erstellt die Grundschuldbestellungsurkunde mit Höhe, Zinssatz und Bedingungen.
- Beurkundung beim Notar Beim Notartermin unterschreibst du die Urkunde – meist inklusive Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung.
- Antrag ans Grundbuchamt Der Notar reicht die Eintragung beim zuständigen Grundbuchamt ein.
- Eintragung in Abteilung III Das Amt trägt die Grundschuld ins Grundbuch ein – üblicherweise in einigen Tagen bis wenigen Wochen.
- Sicherheit steht Die Bank ist als Gläubiger abgesichert, das Darlehen kann ausgezahlt werden.
Wo steht die Grundschuld im Grundbuch?
Eine Grundschuld steht immer in Abteilung III des Grundbuchs – gemeinsam mit Hypotheken und Rentenschulden. Dort ist festgehalten, wer Gläubiger ist und über welche Summe die Belastung läuft.
Ob eine Immobilie noch mit einer Grundschuld belastet ist und in welcher Höhe, lässt sich nur im Grundbuch nachlesen. Vor einem Kauf oder einer Anschlussfinanzierung ist dieser Blick in Abteilung III wichtig – denn übernommene Belastungen können den Wert und die Verhandlung beeinflussen. Worin sich Grundschuld und Hypothek unterscheiden, liest du im Ratgeber Grundschuld vs. Hypothek.
Den aktuellen Stand siehst du in einem Grundbuchauszug. Über Immofiles bekommst du den – ohne Behördengang, ohne Wartezeit – noch am selben Tag als PDF für einen Festpreis von 29,90 €.
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Lassen sich die Kosten senken?
Die reinen Gebührensätze sind gesetzlich fixiert – sparen kannst du also nicht am Preis, wohl aber an der Anzahl der nötigen Eintragungen. Diese Punkte helfen:
- Bei einer Umschuldung die bestehende Grundschuld auf die neue Bank abtreten statt löschen und neu eintragen zu lassen
- Eine getilgte Grundschuld für spätere Finanzierungen bestehen lassen, statt sie voreilig löschen zu lassen
- Eine Buchgrundschuld wählen – sie ist beim Amt günstiger (1,0 statt 1,3 Gebühr) und es kann kein Grundschuldbrief verloren gehen
Achtung
Lass eine Grundschuld bei einer Umschuldung nicht vorschnell löschen. Löschung und anschließende Neueintragung verursachen die Kosten gleich doppelt – eine Abtretung an die neue Bank ist meist günstiger.
Was kostet es, eine Grundschuld eintragen zu lassen?
Notar und Grundbuchamt zusammen kosten rund 0,5 bis 1 % der Grundschuldsumme. Bei einer Grundschuld über 300.000 € sind das zum Beispiel rund 1.400 €. Beide Gebühren richten sich nach dem GNotKG.
Wer zahlt die Kosten für die Grundschuldeintragung?
Die Kosten trägt in der Regel der Kreditnehmer, also der Immobilieneigentümer – nicht die Bank. Sie sind Teil der Nebenkosten der Finanzierung.
Kann ich eine Grundschuld ohne Notar eintragen lassen?
Nein. Die Grundschuldbestellung muss notariell beurkundet oder beglaubigt werden, bevor das Grundbuchamt die Eintragung vornimmt. Ein Weg ganz ohne Notar ist nicht möglich.
Wie lange dauert die Eintragung im Grundbuch?
Nach dem Notartermin dauert die eigentliche Eintragung in Abteilung III je nach Grundbuchamt einige Tage bis wenige Wochen. Erst danach ist die Bank als Gläubiger abgesichert.
Wo sehe ich, welche Grundschuld eingetragen ist?
In Abteilung III des Grundbuchs. Einsehen kannst du das über einen Grundbuchauszug – bei Immofiles noch am selben Tag als PDF für 29,90 €, ganz ohne Behördengang.
Fazit
Eine Grundschuld eintragen zu lassen kostet über Notar und Grundbuchamt rund 0,5 bis 1 % der Summe – bei 300.000 € also etwa 1.400 €. Die Gebühren sind bundeseinheitlich im GNotKG geregelt, die Eintragung läuft immer über den Notar und landet in Abteilung III des Grundbuchs. Ob eine Immobilie dort belastet ist, prüfst du am schnellsten mit einem Grundbuchauszug von Immofiles – noch am selben Tag als PDF für 29,90 €.
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