Die Grundschuldabtretung ist der Weg, auf dem eine bestehende Grundschuld von einer Bank auf eine andere übertragen wird – ohne dass sie gelöscht und neu eingetragen werden muss. Klingt technisch, ist im Alltag aber ein echter Sparhebel: Wer seine Immobilienfinanzierung umschuldet oder die Bank wechselt, spart mit der Abtretung oft mehrere Hundert Euro an Notar- und Grundbuchkosten.
In diesem Artikel erfährst du, was eine Grundschuldabtretung genau ist, wie sie rechtlich funktioniert (Grundlage: § 1154 in Verbindung mit § 1192 BGB), was sie kostet und warum sie fast immer günstiger ist als Löschung plus Neueintragung. Alle Angaben gelten für Deutschland, Stand 2026.
Was ist eine Grundschuldabtretung?
Eine Grundschuldabtretung ist die Übertragung einer bereits im Grundbuch eingetragenen Grundschuld vom bisherigen Gläubiger auf einen neuen Gläubiger. Die Grundschuld selbst bleibt bestehen – nur die Bank, der sie als Sicherheit dient, wechselt.
Das ist vor allem bei einer Umschuldung relevant. Löst eine neue Bank deinen bestehenden Immobilienkredit ab, braucht sie eine Sicherheit auf deinem Grundstück. Statt die alte Grundschuld zu löschen und eine komplett neue eintragen zu lassen, übernimmt die neue Bank einfach die vorhandene – per Abtretung.
Der große Vorteil: Eine Löschung samt Neueintragung verursacht doppelte Gebühren beim Notar und beim Grundbuchamt. Die Abtretung überträgt dieselbe Grundschuld nur auf einen neuen Inhaber und ist damit deutlich schlanker und günstiger.
Gut zu wissen
Die Grundschuld ist von der eigentlichen Kreditforderung getrennt (anders als bei der Hypothek). Genau deshalb lässt sie sich so flexibel abtreten und für einen neuen Kredit wiederverwenden.
Wie funktioniert die Grundschuldabtretung rechtlich?
Rechtlich stützt sich die Grundschuldabtretung auf § 1154 BGB, der über § 1192 Abs. 1 BGB auf die Grundschuld entsprechend anzuwenden ist. Das Gesetz sieht zwei mögliche Wege vor – abhängig davon, ob eine Brief- oder eine Buchgrundschuld vorliegt.
Bei der Briefgrundschuld genügt nach § 1154 Abs. 1 BGB eine schriftliche Abtretungserklärung des bisherigen Gläubigers zusammen mit der Übergabe des Grundschuldbriefs. Auf Verlangen des neuen Gläubigers muss die Abtretungserklärung öffentlich beglaubigt werden – die Kosten dafür trägt der bisherige Gläubiger.
Bei der Buchgrundschuld gibt es keinen Brief. Hier wird die schriftliche Form nach § 1154 Abs. 2 BGB dadurch ersetzt, dass die Abtretung ins Grundbuch eingetragen wird. Der Wechsel des Gläubigers wird also direkt im Grundbuch dokumentiert.
Hinweis
Ob deine Grundschuld eine Brief- oder eine Buchgrundschuld ist, steht in Abteilung III deines Grundbuchauszugs. Den Unterschied erklären wir dir im Detail unter Briefgrundschuld vs. Buchgrundschuld.
Wann kommt eine Grundschuldabtretung vor?
Am häufigsten kommt die Grundschuldabtretung bei einem Wechsel der finanzierenden Bank vor. Immer dann, wenn eine bestehende Immobilienfinanzierung von einem neuen Kreditgeber übernommen wird, ist die Abtretung der übliche Weg.
- Umschuldung nach Ablauf der Zinsbindung zu einer günstigeren Bank
- Anschlussfinanzierung bei einem anderen Kreditinstitut (Forward-Darlehen)
- Ablösung eines Kredits durch eine Bank mit besseren Konditionen
- Übertragung einer Finanzierung im Rahmen einer Umfinanzierung
In all diesen Fällen ist die vorhandene Grundschuld bereits im Grundbuch eingetragen. Sie einfach an die neue Bank abzutreten ist schneller und billiger, als sie zu löschen und die neue Bank eine frische Grundschuld eintragen zu lassen.
Was kostet eine Grundschuldabtretung?
Eine Grundschuldabtretung kostet in der Praxis rund 0,2 bis 0,3 Prozent der Grundschuldsumme – zusammengesetzt aus der notariellen Beglaubigung der Abtretungserklärung und der Eintragung beim Grundbuchamt. Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und bemessen sich am Betrag der Grundschuld.
Zur Einordnung ein Rechenbeispiel: Bei einer Grundschuld von 200.000 € liegen die Gesamtkosten der Abtretung meist im Bereich von etwa 400 bis 600 €. Eine Löschung mit anschließender Neueintragung wäre bei gleicher Summe rund doppelt so teuer, weil zwei getrennte Vorgänge Gebühren auslösen.
| Kriterium | Löschung + Neueintragung | Grundschuldabtretung |
|---|---|---|
| Kosten (Richtwert) | ca. 0,6–0,8 % der Summe | ca. 0,2–0,3 % der Summe |
| Vorgänge im Grundbuch | Zwei (Löschen + neu eintragen) | Einer (Gläubiger wechseln) |
| Typische Dauer | ca. 4–6 Wochen | ca. 2–4 Wochen |
| Aufwand für dich | Höher | Gering – Banken regeln es |
Tipp
Die genauen Kosten hängen von der Höhe deiner Grundschuld ab. Frag im Umschuldungsangebot deiner neuen Bank gezielt nach, ob sie die Abtretung statt einer Neueintragung wählt – das spart dir bares Geld.
Wie läuft die Grundschuldabtretung ab?
Der Ablauf einer Grundschuldabtretung wird im Wesentlichen zwischen alter und neuer Bank sowie dem Notar abgewickelt – du selbst musst nur wenig tun. So sieht der Weg in der Regel aus:
- Neue Finanzierung steht Du schließt den Kreditvertrag mit der neuen Bank ab, die deinen alten Kredit ablöst.
- Abtretungserklärung Die bisherige Bank erklärt notariell die Abtretung der Grundschuld an die neue Bank.
- Weiterleitung an das Amt Der Notar reicht die beglaubigte Erklärung beim zuständigen Grundbuchamt ein.
- Eintragung im Grundbuch Das Grundbuchamt trägt die neue Bank als Gläubigerin in Abteilung III ein.
Nach der Eintragung ist die neue Bank offizielle Inhaberin der Grundschuld. Ob alles korrekt vermerkt wurde, kannst du jederzeit mit einem aktuellen Grundbuchauszug überprüfen.
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Die Grundschuldabtretung überträgt eine bestehende Grundschuld auf einen neuen Gläubiger – die Grundschuld bleibt also erhalten. Das unterscheidet sie klar von der Löschung, bei der die Grundschuld vollständig aus dem Grundbuch entfernt wird.
Eine Löschung der Grundschuld lohnt sich meist erst, wenn keine weitere Finanzierung geplant ist. Der Rangrücktritt wiederum ändert nur die Reihenfolge mehrerer Grundschulden untereinander, ohne den Gläubiger zu wechseln. Welcher Weg für dich sinnvoll ist, hängt von deiner konkreten Situation ab – die Abtretung ist beim reinen Bankwechsel fast immer die günstigste Variante.
Was bedeutet Grundschuldabtretung einfach erklärt?
Eine Grundschuldabtretung überträgt eine bereits eingetragene Grundschuld von einer Bank auf eine andere. Die Grundschuld bleibt bestehen, nur der Gläubiger wechselt – typisch bei einer Umschuldung oder einem Bankwechsel.
Was kostet eine Grundschuldabtretung?
Die Kosten liegen in der Regel bei etwa 0,2 bis 0,3 Prozent der Grundschuldsumme für Notar und Grundbuchamt. Bei einer Grundschuld von 200.000 € sind das grob 400 bis 600 € – deutlich weniger als Löschung plus Neueintragung.
Ist die Abtretung günstiger als Löschung und Neueintragung?
Ja. Bei der Abtretung fällt nur ein Vorgang an, während Löschung und Neueintragung zwei getrennte Gebühren auslösen. Deshalb ist die Abtretung beim Bankwechsel meist rund halb so teuer.
Muss ich als Eigentümer selbst aktiv werden?
Kaum. Die Abtretung wird zwischen alter und neuer Bank über einen Notar abgewickelt. Du unterschreibst den neuen Kreditvertrag – den Rest der Grundbuchübertragung organisieren die Banken.
Wo sehe ich, wem die Grundschuld gehört?
Der Gläubiger einer Grundschuld steht in Abteilung III des Grundbuchs. Mit einem aktuellen Grundbuchauszug kannst du prüfen, ob nach der Abtretung die neue Bank korrekt eingetragen ist.
Fazit
Die Grundschuldabtretung überträgt eine bestehende Grundschuld von einer Bank auf die andere – rechtlich abgesichert über § 1154 in Verbindung mit § 1192 BGB. Beim Bankwechsel spart sie dir gegenüber Löschung und Neueintragung oft mehrere Hundert Euro. Ob die neue Bank korrekt in Abteilung III eingetragen wurde, prüfst du am schnellsten mit einem aktuellen Grundbuchauszug von Immofiles – noch am selben Tag als PDF, für 29,90 €. Jetzt bestellen →
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