Katasteramt vs. Grundbuchamt – die Zuständigkeiten

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Grundbuchamt oder Katasteramt – wer ist wofür zuständig? Wer sich zum ersten Mal mit einem Grundstück beschäftigt, stößt schnell auf beide Behörden und verwechselt sie leicht. Kein Wunder: Beide verwalten amtliche Angaben zu Grund und Boden, und ihre Aufgaben greifen ineinander.

Der entscheidende Unterschied ist aber ganz einfach: Das Katasteramt beschreibt das Grundstück – wo es liegt und wie groß es ist. Das Grundbuchamt regelt die Rechte daran – wem es gehört und welche Belastungen darauf liegen.

Dieser Artikel erklärt dir die Zuständigkeiten beider Ämter, zeigt dir, wie Grundbuch und Kataster zusammenarbeiten, und wo du welchen Auszug bekommst. Alle Angaben gelten für Deutschland (Grundlage: GBO und Liegenschaftskataster der Länder).

Katasteramt oder Grundbuchamt – der Unterschied

Der Unterschied liegt in der Aufgabe: Das Katasteramt erfasst die tatsächlichen, geometrischen Merkmale eines Grundstücks, das Grundbuchamt die rechtlichen. Das eine sagt, wo und wie groß ein Grundstück ist – das andere, wem es gehört und welche Rechte darauf lasten.

Man kann es sich als zwei Verzeichnisse vorstellen, die dasselbe Grundstück aus zwei Blickwinkeln beschreiben:

  • Kataster = die Landkarte: Lage, Grenzen, Fläche, Flurstück
  • Grundbuch = das Rechteregister: Eigentümer, Grundschulden, Lasten

Beide werden von unterschiedlichen Stellen geführt und arbeiten dennoch eng zusammen – ohne das eine gäbe es das andere in dieser Form nicht.

Wofür ist das Grundbuchamt zuständig?

Das Grundbuchamt ist für die rechtlichen Verhältnisse eines Grundstücks zuständig. Es führt das Grundbuch und ist organisatorisch beim zuständigen Amtsgericht angesiedelt (§ 1 GBO). Hier wird verbindlich dokumentiert, wem ein Grundstück gehört und welche Rechte Dritter darauf eingetragen sind.

Im Grundbuch stehen unter anderem:

  • Der oder die eingetragenen Eigentümer (Abteilung I)
  • Lasten und Beschränkungen wie Wege-, Wohnrecht oder Nießbrauch (Abteilung II)
  • Grundschulden und Hypotheken zur Absicherung von Krediten (Abteilung III)
  • Vormerkungen, etwa die Auflassungsvormerkung beim Kauf

Das Dokument, mit dem du diese Angaben nachweist, ist der Grundbuchauszug. Ihn stellt ausschließlich das Grundbuchamt aus – nicht das Katasteramt.

Gut zu wissen

Banken, Notare und Kaufinteressenten wollen fast immer den Grundbuchauszug sehen – denn nur er belegt Eigentum und Belastungen. Eine Katasterkarte allein reicht dafür nicht aus.

Wofür ist das Katasteramt zuständig?

Das Katasteramt ist für die tatsächlichen, geometrischen Angaben eines Grundstücks zuständig. Es führt das Liegenschaftskataster – das amtliche Verzeichnis aller Flurstücke in Deutschland – und ist für die amtliche Vermessung von Grund und Boden verantwortlich.

Erfasst werden dort vor allem:

  • Lage und exakte Grenzen des Grundstücks
  • Fläche und Zuschnitt
  • Die Flurstücksnummer als eindeutige Kennung
  • Nutzungsart und vorhandene Gebäude

Je nach Bundesland heißt diese Behörde Katasteramt, Vermessungsamt oder Amt für Bodenmanagement – die Aufgabe ist überall dieselbe. Wie ein Flurstück und das Liegenschaftskataster genau aufgebaut sind, liest du im Detail in unserem Ratgeber Flurstück & Liegenschaftskataster erklärt.

Wie Grundbuch und Kataster zusammenhängen

Grundbuch und Kataster sind eng verzahnt: Das Grundbuch benennt jedes Grundstück nach dem amtlichen Verzeichnis – und das ist das Liegenschaftskataster (§ 2 Abs. 2 GBO). Ohne die Daten des Katasteramts könnte das Grundbuchamt ein Grundstück gar nicht eindeutig bezeichnen.

Konkret läuft das so: Im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs steht die Flurstücksnummer, die aus dem Kataster stammt. Ändert sich etwas an der Geometrie – etwa durch eine Grundstücksteilung oder eine neue Vermessung –, erstellt das Katasteramt einen Fortführungsnachweis und informiert das Grundbuchamt. So bleiben beide Register aufeinander abgestimmt.

Heute werden die Katasterdaten bundesweit digital im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführt. Das Grundbuch wird in den Bundesländern ebenfalls zunehmend elektronisch geführt.

Ergebnis

Kurz gesagt: Das Katasteramt liefert die Beschreibung des Grundstücks, das Grundbuchamt ordnet ihm Eigentum und Rechte zu. Erst zusammen ergeben beide ein vollständiges Bild.

Katasteramt vs. Grundbuchamt im Überblick

Die wichtigsten Zuständigkeiten der beiden Ämter im direkten Vergleich:

Merkmal Katasteramt Grundbuchamt
Verzeichnis Liegenschaftskataster Grundbuch
Inhalt Lage, Grenzen, Fläche, Flurstück Eigentum, Lasten, Grundschulden
Blickwinkel Tatsächlich / geometrisch Rechtlich
Trägerschaft Behörde der Bundesländer Amtsgericht (§ 1 GBO)
Dein Dokument Katasterauszug / Flurkarte Grundbuchauszug

Wo bekomme ich welchen Auszug?

Den Grundbuchauszug bekommst du beim Grundbuchamt, den Katasterauszug (auch Flurkarte oder Liegenschaftskarte genannt) beim Katasteramt. Für die meisten Anlässe rund um Kauf, Finanzierung oder Erbschaft ist der Grundbuchauszug das entscheidende Dokument.

Achtung

Verwechsle die beiden Auszüge nicht. Wenn Bank, Notar oder Verkäufer nach einem Nachweis fragen, ist damit fast immer der Grundbuchauszug gemeint – nicht die Katasterkarte.

Die gute Nachricht: Für den Grundbuchauszug musst du nicht zum Amt. Bei Immofiles bestellst du ihn online zum Festpreis von 29,90 € und erhältst ihn noch am selben Tag als PDF – ganz ohne Behördengang, ohne Öffnungszeiten, ohne Wartezeit.

Kriterium Grundbuchamt direkt Immofiles
Gebühr 10 € (unbeglaubigt) 29,90 € (Festpreis)
Lieferzeit Tage bis Wochen Noch am selben Tag
Behördengang nötig Ja Nein – 100 % online
Format Papier per Post PDF-Download
Verfügbarkeit Eingeschränkte Öffnungszeiten Mo–So 8–20 Uhr

In aller Regel reicht der unbeglaubigte Grundbuchauszug völlig aus – er wird von Banken, Notaren und Käufern in der Praxis problemlos akzeptiert. Einen beglaubigten Auszug brauchst du nur, wenn dein Vertragspartner ihn ausdrücklich verlangt. Im Zweifel fragst du dort einfach vorher kurz nach.

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Was ist der Unterschied zwischen Katasteramt und Grundbuchamt?

Das Katasteramt erfasst die tatsächlichen Angaben eines Grundstücks – Lage, Grenzen, Fläche und Flurstück. Das Grundbuchamt regelt die rechtlichen Verhältnisse: Eigentum, Lasten und Grundschulden. Beide beschreiben dasselbe Grundstück aus unterschiedlichem Blickwinkel.

Welches Amt führt das Grundbuch?

Das Grundbuch wird vom Grundbuchamt geführt, das organisatorisch Teil des zuständigen Amtsgerichts ist (§ 1 GBO). Das Liegenschaftskataster dagegen führen die Kataster- bzw. Vermessungsämter der Bundesländer.

Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug?

Den Grundbuchauszug stellt das Grundbuchamt aus. Du musst dafür aber nicht zum Amt: Bei Immofiles bestellst du ihn online für 29,90 € und erhältst ihn noch am selben Tag als PDF – ohne Behördengang.

Was steht im Liegenschaftskataster?

Im Liegenschaftskataster stehen die geometrischen Angaben eines Grundstücks: Lage, Grenzen, Fläche, Flurstücksnummer, Nutzungsart und Gebäudebestand. Es dient dem Grundbuch als amtliches Verzeichnis der Grundstücke (§ 2 Abs. 2 GBO).

Brauche ich einen beglaubigten Grundbuchauszug?

Nur dann, wenn dein Vertragspartner es ausdrücklich verlangt. In der Praxis akzeptieren Banken, Notare und Käufer den unbeglaubigten Auszug in aller Regel problemlos. Im Zweifel fragst du vorher kurz beim jeweiligen Vertragspartner nach.

Fazit

Katasteramt und Grundbuchamt teilen sich die Arbeit: Das Kataster beschreibt das Grundstück geometrisch, das Grundbuch ordnet ihm Eigentum und Rechte zu. Den entscheidenden Nachweis, den Grundbuchauszug, brauchst du für fast jeden Immobilienanlass – und den bekommst du bei Immofiles für 29,90 € noch am selben Tag als PDF, ganz ohne Behördengang. Jetzt direkt bestellen →

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