Wer eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt nie ein ganzes Gebäude – sondern einen genau definierten Anteil daran, verbunden mit dem alleinigen Recht an bestimmten Räumen. Geregelt wird diese Aufteilung in einem einzigen zentralen Dokument: der Teilungserklärung. Sie ist die rechtliche Geburtsurkunde jeder Eigentumswohnung.
Ohne Teilungserklärung gäbe es kein Wohnungseigentum. Erst durch sie entstehen aus einem Grundstück mit Gebäude die einzelnen Wohnungen, die separat verkauft, beliehen und vererbt werden können. Und erst durch sie legt das Grundbuchamt für jede Wohnung ein eigenes Grundbuchblatt an.
Dieser Artikel erklärt dir, was eine Teilungserklärung ist, was in ihr steht und wie sie mit dem Grundbuch einer Eigentumswohnung zusammenhängt. Grundlage sind die aktuellen Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) und der Grundbuchordnung (GBO), Stand 2026.
Was ist eine Teilungserklärung?
Die Teilungserklärung ist die Erklärung, mit der ein Grundstück rechtlich in einzelne Eigentumswohnungen aufgeteilt wird. Sie legt fest, welche Teile des Gebäudes einem einzelnen Eigentümer allein gehören (Sondereigentum) und welche allen gemeinsam (Gemeinschaftseigentum).
Das Wohnungseigentumsgesetz kennt dafür zwei Wege. Gehört das Grundstück nur einer Person – etwa einem Bauträger, der ein Mehrfamilienhaus errichtet –, erfolgt die Aufteilung nach § 8 WEG durch einseitige Erklärung gegenüber dem Grundbuchamt. Gehört das Grundstück von vornherein mehreren Personen gemeinsam, räumen sie sich das Sondereigentum vertraglich ein (§ 3 WEG).
In beiden Fällen entsteht dasselbe Ergebnis: aus einem Grundstück werden rechtlich selbstständige Wohnungen. Jede Wohnung ist mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum verbunden – meist ausgedrückt als Bruchteil, zum Beispiel 87/1.000.
Was steht in der Teilungserklärung?
Die Teilungserklärung beschreibt genau, wie das Gebäude aufgeteilt ist und nach welchen Regeln die Eigentümer zusammenleben. Sie ist damit weit mehr als eine reine Formalie – sie bestimmt konkrete Rechte und Pflichten jedes Wohnungseigentümers.
Typischerweise enthält eine Teilungserklärung diese Bestandteile:
- Die Aufteilung in Sondereigentum (die einzelnen Wohnungen) und Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Fassade, Heizung)
- Den Miteigentumsanteil, der zu jeder Wohnung gehört
- Den Aufteilungsplan, der jede Einheit im Gebäude eindeutig zuordnet
- Sondernutzungsrechte, etwa an einem Gartenanteil, Stellplatz oder Kellerraum
- Die Gemeinschaftsordnung mit Regeln zu Kostenverteilung, Stimmrechten und Nutzung
Vor allem die Gemeinschaftsordnung ist beim Kauf entscheidend: Sie regelt, wie Instandhaltungskosten verteilt werden, ob eine Vermietung erlaubt ist oder wer den Garten nutzen darf. Diese Details sind rechtlich bindend – deshalb solltest du sie vor jedem Wohnungskauf kennen.
Gut zu wissen
Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum sind nicht immer eindeutig. Die tragenden Wände einer Wohnung gehören zum Gemeinschaftseigentum, der Innenanstrich dagegen zum Sondereigentum. Die genaue Grenze ergibt sich aus der Teilungserklärung.
Wie kommt die Teilung ins Grundbuch?
Die Teilung wird wirksam, sobald das Grundbuchamt für jede Wohnung ein eigenes Grundbuchblatt anlegt. Dieses spezielle Grundbuchblatt heißt Wohnungsgrundbuch – rechtlich geregelt in § 7 WEG.
Damit das Grundbuchamt die Wohnungsgrundbücher anlegt, muss die Teilungserklärung in der richtigen Form vorliegen. Für jede Eintragung ins Grundbuch verlangt die Grundbuchordnung öffentlich beglaubigte Erklärungen (§ 29 GBO); in der Praxis wird die Teilungserklärung deshalb notariell beurkundet. Ohne diese Form geht beim Grundbuchamt nichts.
Sobald die Wohnungsgrundbücher angelegt sind, wird das ursprüngliche Grundbuchblatt des ungeteilten Grundstücks geschlossen. Ab diesem Moment ist jede Wohnung ein eigenständiges Objekt: mit eigenem Eigentümer, eigenen Belastungen und eigenem Grundbuchauszug.
Ergebnis
Nach dem Grundbuchvollzug hat jede Eigentumswohnung ihr eigenes Wohnungsgrundbuch. Der Grundbuchauszug einer einzelnen Wohnung zeigt genau deren Eigentümer, Miteigentumsanteil und eingetragene Rechte.
Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung
Für den Grundbuchvollzug reicht die Teilungserklärung allein nicht aus – zwei amtliche Anlagen müssen dazukommen. Beide sind in § 7 WEG geregelt und stellen sicher, dass die Aufteilung baulich eindeutig ist.
Der Aufteilungsplan ist eine von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel versehene Bauzeichnung. Aus ihm geht hervor, welche Räume zu welcher Wohnung gehören und wie die einzelnen Einheiten im Gebäude liegen. Jede Wohnung erhält darin eine feste Nummer.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass die einzelnen Wohnungen baulich in sich abgeschlossen sind – also durch feste Wände, Decken und abschließbare Zugänge klar voneinander getrennt. Erst wenn beide Nachweise vorliegen, legt das Grundbuchamt die Wohnungsgrundbücher an.
Warum ist die Teilungserklärung beim Wohnungskauf wichtig?
Die Teilungserklärung entscheidet darüber, was du beim Kauf einer Eigentumswohnung wirklich erwirbst. Sie definiert die Grenzen deines Sondereigentums, deine Kostenanteile und deine Nutzungsrechte – und sie ist über das Grundbuch rechtlich bindend.
Das Wohnungsgrundbuch nimmt für den Inhalt der Aufteilung auf die Teilungserklärung Bezug. Wer die Rechte an einer Wohnung vollständig verstehen will, muss deshalb beides zusammen lesen: den aktuellen Grundbuchauszug der Wohnung und die zugrunde liegende Teilungserklärung.
Ein aktueller Grundbuchauszug der Eigentumswohnung zeigt dir vor dem Kauf, wer als Eigentümer eingetragen ist, welcher Miteigentumsanteil zur Wohnung gehört und ob Belastungen wie Grundschulden oder Wohnungsrechte eingetragen sind. Genau diese Informationen brauchst du, um eine sichere Kaufentscheidung zu treffen.
Achtung
Verlass dich nie allein auf die Angaben im Exposé. Nur der aktuelle Grundbuchauszug zeigt den tatsächlichen Stand der eingetragenen Eigentümer und Belastungen einer Wohnung – das Exposé kann veraltet oder unvollständig sein.
Grundbuchauszug: beim Amt oder online?
Den Grundbuchauszug einer Eigentumswohnung bekommst du auf zwei Wegen – beim Grundbuchamt selbst oder online. Beide führen zum selben Dokument, unterscheiden sich aber deutlich in Aufwand und Tempo.
| Kriterium | Grundbuchamt direkt | Immofiles |
|---|---|---|
| Gebühr | 10 € (unbeglaubigt) | 29,90 € (Festpreis) |
| Lieferzeit | 3–14 Werktage (schriftlich) | Noch am selben Tag |
| Behördengang nötig | Ja – Öffnungszeiten beachten | Nein – 100 % online |
| Format | Papier per Post | PDF-Download, sofort nutzbar |
| Verfügbarkeit | Mo–Fr, eingeschränkte Zeiten | Mo–So 8–20 Uhr |
Beim Amt kostet der unbeglaubigte Auszug 10 € (GNotKG), ein beglaubigter 20 €. Dafür nimmst du Anfahrt, eingeschränkte Öffnungszeiten und oft tagelange Bearbeitung in Kauf. Für die allermeisten Zwecke – Kaufvorbereitung, Bankgespräch, Eigenrecherche – reicht der unbeglaubigte Auszug problemlos aus.
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Jetzt bestellen →Was ist der Unterschied zwischen Teilungserklärung und Grundbuch?
Die Teilungserklärung teilt ein Grundstück rechtlich in einzelne Eigentumswohnungen auf. Das Grundbuch – genauer: das Wohnungsgrundbuch – dokumentiert danach für jede Wohnung, wer Eigentümer ist und welche Rechte und Lasten eingetragen sind.
Wo bekomme ich die Teilungserklärung?
Die Teilungserklärung wird beim Grundbuchamt als Teil der Grundakte geführt. Eigentümer und Kaufinteressenten mit berechtigtem Interesse können sie dort einsehen; oft liegt sie auch der Hausverwaltung vor.
Muss die Teilungserklärung notariell beurkundet sein?
Für die Eintragung ins Grundbuch verlangt die Grundbuchordnung öffentlich beglaubigte Erklärungen (§ 29 GBO). In der Praxis wird die Teilungserklärung deshalb notariell beurkundet, bevor das Grundbuchamt die Wohnungsgrundbücher anlegt.
Brauche ich für eine Eigentumswohnung einen eigenen Grundbuchauszug?
Ja. Nach der Teilung hat jede Wohnung ihr eigenes Wohnungsgrundbuch. Der Grundbuchauszug bezieht sich immer auf genau diese eine Wohnung und zeigt deren Eigentümer, Miteigentumsanteil und Belastungen.
Wie schnell bekomme ich den Grundbuchauszug meiner Wohnung?
Über Immofiles erhältst du den Grundbuchauszug deiner Eigentumswohnung noch am selben Tag als PDF – für 29,90 €, ohne Behördengang und ohne Wartezeit beim Amt.
Fazit
Die Teilungserklärung macht aus einem Gebäude einzelne Eigentumswohnungen und ist die Grundlage jedes Wohnungsgrundbuchs. Wer eine Wohnung kauft, sollte beides kennen: die Teilungserklärung mit ihrer Gemeinschaftsordnung und den aktuellen Grundbuchauszug der Wohnung. Deinen Grundbuchauszug bekommst du bei Immofiles noch am selben Tag als PDF – für 29,90 €, ganz ohne Behördengang. Jetzt direkt bestellen →
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