Löschungsbewilligung – was ist das?

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Dein Immobiliendarlehen ist abbezahlt – und trotzdem taucht im Grundbuch noch eine Grundschuld für die Bank auf. Damit dieser Eintrag verschwindet, braucht das Grundbuchamt ein bestimmtes Dokument: die Löschungsbewilligung. Ohne sie bleibt die Belastung stehen, egal wie lange dein Kredit schon getilgt ist.

In diesem Ratgeber erfährst du, was eine Löschungsbewilligung genau ist, wer sie ausstellt und welche Form sie haben muss. Außerdem zeigen wir dir, wie du im Anschluss prüfst, ob deine Grundschuld tatsächlich aus dem Grundbuch verschwunden ist. Alle rechtlichen Angaben beziehen sich auf Deutschland, Stand 2026 (Grundlage: GBO und BGB).

Was ist eine Löschungsbewilligung?

Eine Löschungsbewilligung ist die formelle Erklärung des Gläubigers, mit der er der Löschung seines im Grundbuch eingetragenen Rechts zustimmt. Bei einer Grundschuld ist dieser Gläubiger in aller Regel deine Bank oder dein Kreditgeber.

Der Hintergrund ist eine einfache Grundregel des Grundbuchrechts: Das Grundbuchamt streicht einen Eintrag nur, wenn derjenige zustimmt, dessen Recht davon betroffen ist (§ 19 GBO). Bei der Löschung einer Grundschuld ist das die Bank – nicht du als Eigentümer. Erst mit ihrer Bewilligung darf der Eintrag in Abteilung III gelöscht werden.

Rechtlich ist die Löschungsbewilligung damit die Erklärung des Berechtigten, sein Recht am Grundstück aufzugeben (§ 875 BGB). Sie betrifft nicht nur Grundschulden: Auch andere Rechte wie eine Hypothek oder eine Vormerkung werden nur mit Bewilligung des jeweiligen Berechtigten gelöscht. Am häufigsten geht es aber um die Grundschuld nach einem abbezahlten Immobilienkredit.

Gut zu wissen

Löschungsbewilligung, Löschungszustimmung und Löschungsantrag werden oft verwechselt. Die Bewilligung kommt von der Bank, die Zustimmung und der Antrag von dir als Eigentümer. Erst alle drei zusammen bringen die Grundschuld aus dem Grundbuch.

Wann brauchst du eine Löschungsbewilligung?

Eine Löschungsbewilligung brauchst du immer dann, wenn ein im Grundbuch eingetragenes Recht wieder verschwinden soll – am häufigsten nach der vollständigen Tilgung deines Immobiliendarlehens. Typische Anlässe sind:

  • Dein Baukredit oder deine Finanzierung ist vollständig zurückgezahlt
  • Du verkaufst deine Immobilie und der Käufer möchte sie lastenfrei übernehmen
  • Du schuldest zu einer anderen Bank um und die alte Grundschuld soll weg

Wichtig zu wissen: Eine Löschung ist keine Pflicht. Viele Eigentümer lassen die Grundschuld nach der Tilgung bewusst im Grundbuch stehen, um sie später für eine neue Finanzierung wiederzuverwenden. Ob sich das Löschen für dich lohnt, hängt vom Einzelfall ab – die Vor- und Nachteile beleuchten wir ausführlich im Ratgeber Grundschuld löschen – so geht's.

Wer stellt die Löschungsbewilligung aus?

Die Löschungsbewilligung stellt immer der Gläubiger aus – bei einer Grundschuld also die Bank oder der Kreditgeber, zu dessen Gunsten das Recht eingetragen ist. Als Eigentümer kannst du sie nicht selbst erstellen; du forderst sie nach der vollständigen Tilgung bei deiner Bank an.

Damit das Grundbuchamt die Bewilligung akzeptiert, muss sie eine bestimmte Form haben: Sie muss durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde nachgewiesen werden (§ 29 GBO). Das bedeutet, die Unterschrift der Bank muss notariell beglaubigt sein. In der Praxis liefern Banken die Löschungsbewilligung bereits in dieser beglaubigten Form aus – du musst dich darum nicht selbst kümmern.

Achtung

Die Löschungsbewilligung allein löscht noch nichts. Sie ist nur die Zustimmung der Bank. Damit die Grundschuld wirklich verschwindet, muss das Dokument – zusammen mit deiner Zustimmung und dem Löschungsantrag – beim Grundbuchamt eingereicht werden.

Von der Bewilligung zur Löschung: der Ablauf

Mit der Löschungsbewilligung in der Hand sind es nur noch wenige Schritte bis zum lastenfreien Grundbuch. Neben der Bewilligung der Bank ist dabei auch deine Zustimmung als Eigentümer nötig (§ 1183 in Verbindung mit § 1192 BGB):

  1. Bewilligung anfordern Nach vollständiger Tilgung stellt dir die Bank die beglaubigte Löschungsbewilligung aus.
  2. Zustimmung erklären Als Eigentümer stimmst du der Löschung zu und stellst den Löschungsantrag.
  3. Unterlagen einreichen Die Dokumente werden über einen Notar beim Grundbuchamt eingereicht.
  4. Grundbuchamt löscht Die Grundschuld wird in Abteilung III gestrichen – dein Grundbuch ist lastenfrei.

Wie die Grundschuld überhaupt in Abteilung III eingetragen wird und welche Belastungen dort noch stehen können, erklärt der Ratgeber Abteilung III im Grundbuch. Die konkreten Kosten der Löschung findest du im Ratgeber Grundschuld löschen.

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Wie prüfst du, ob die Löschung erfolgt ist?

Ob deine Grundschuld tatsächlich aus dem Grundbuch gelöscht wurde, siehst du zweifelsfrei nur in einem aktuellen Grundbuchauszug. Solange dort in Abteilung III noch ein gültiger Eintrag steht, ist deine Immobilie formal weiterhin belastet – unabhängig davon, dass dein Kredit längst abbezahlt ist.

Nach einer Löschung wird der alte Eintrag im Grundbuch nicht einfach entfernt, sondern mit einem Löschungsvermerk gekennzeichnet und unterstrichen. Genau das kannst du in einem frischen Auszug nachlesen. Ein aktueller Grundbuchauszug ist deshalb der einfachste Weg, deine Lastenfreiheit nachzuweisen – etwa gegenüber einem Käufer oder einer neuen Bank.

Den Auszug bekommst du beim Grundbuchamt oder online bei Immofiles. Der Vergleich zeigt, warum sich der digitale Weg lohnt, wenn du schnell Klarheit brauchst:

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Was ist eine Löschungsbewilligung einfach erklärt?

Eine Löschungsbewilligung ist die Erklärung der Bank, mit der sie der Löschung ihrer Grundschuld aus dem Grundbuch zustimmt. Ohne diese Zustimmung darf das Grundbuchamt den Eintrag nicht streichen (§ 19 GBO).

Wer stellt die Löschungsbewilligung aus?

Die Löschungsbewilligung stellt immer der Gläubiger aus, zu dessen Gunsten das Recht eingetragen ist – bei einer Grundschuld also deine Bank. Du forderst sie nach der vollständigen Tilgung deines Darlehens dort an.

Welche Form muss die Löschungsbewilligung haben?

Sie muss öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO), die Unterschrift der Bank also notariell beglaubigt. Banken stellen die Bewilligung in der Regel bereits in dieser Form aus.

Muss ich die Grundschuld nach dem Abzahlen löschen lassen?

Nein, eine Löschung ist keine Pflicht. Du kannst die Grundschuld auch im Grundbuch stehen lassen, um sie später für eine neue Finanzierung wiederzuverwenden. Ob sich das Löschen lohnt, hängt vom Einzelfall ab.

Wie sehe ich, ob meine Grundschuld gelöscht ist?

Das siehst du in einem aktuellen Grundbuchauszug: Ein gelöschter Eintrag in Abteilung III wird mit einem Löschungsvermerk gekennzeichnet und unterstrichen. Über Immofiles erhältst du den Auszug noch am selben Tag als PDF.

Fazit

Die Löschungsbewilligung ist die Zustimmung deiner Bank, ihre Grundschuld aus dem Grundbuch zu löschen – ohne sie darf das Amt den Eintrag nicht streichen (§ 19 GBO). Zusammen mit deiner Zustimmung und dem Antrag wird die Belastung dann in Abteilung III gestrichen. Ob deine Immobilie wirklich lastenfrei ist, prüfst du am sichersten mit einem aktuellen Grundbuchauszug – bei Immofiles für 29,90 € noch am selben Tag als PDF. Jetzt Grundbuchauszug bestellen →

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