Mit der Scheidung ändert sich vieles – aber das Grundbuch ändert sich nicht von allein. Steht die gemeinsame Immobilie noch auf beide Namen oder trägst du nach der Trennung wieder deinen Geburtsnamen, weicht der eingetragene Zustand plötzlich von der Wirklichkeit ab. Genau dann wird eine Grundbuchberichtigung zum Thema.
Dabei musst du zwei Fälle klar auseinanderhalten: die reine Namensberichtigung, wenn du nach der Scheidung wieder anders heißt, und die Übertragung des Miteigentumsanteils, wenn einer von euch die Immobilie allein übernimmt. Der erste Fall ist eine echte Grundbuchberichtigung, der zweite ein Eigentümerwechsel – mit ganz anderen Anforderungen und Kosten.
Dieser Artikel zeigt dir, wann welcher Weg gilt, welche Nachweise das Grundbuchamt verlangt und warum ein aktueller Grundbuchauszug am Anfang jeder Vermögensauseinandersetzung steht. Alle Angaben gelten für Deutschland, Stand 2026 (Grundlage: GBO, BGB und GrEStG).
Wann ist nach der Scheidung eine Grundbuchberichtigung nötig?
Eine Grundbuchberichtigung nach der Scheidung ist immer dann nötig, wenn der eingetragene Zustand nicht mehr mit der tatsächlichen Rechtslage übereinstimmt. Nach § 894 BGB hat derjenige, dessen Recht falsch oder gar nicht eingetragen ist, einen Anspruch darauf, dass das Grundbuch richtiggestellt wird.
In der Praxis treten nach einer Scheidung vor allem zwei Konstellationen auf:
- Du nimmst wieder deinen Geburtsnamen an – der im Grundbuch eingetragene Name stimmt nicht mehr.
- Einer von euch übernimmt die Immobilie allein – der bisherige Miteigentumsanteil muss übertragen werden.
Nur der erste Fall ist juristisch eine „Berichtigung" im engeren Sinn. Der zweite Fall ist ein echter Eigentümerwechsel, der über einen notariellen Vertrag läuft. Beide Wege behandeln wir unten getrennt.
Achtung
Das Grundbuch aktualisiert sich nach der Scheidung nicht automatisch. Solange niemand einen Antrag stellt, bleibt der alte Stand eingetragen – auch wenn ihr euch längst geeinigt habt. Wer die Berichtigung aufschiebt, riskiert Verzögerungen beim späteren Verkauf oder bei der Umschuldung.
Namensänderung im Grundbuch nach der Scheidung
Die reine Namensberichtigung ist der einfachste Fall: Trägst du nach der Scheidung wieder deinen Geburtsnamen, wird nur die Namensangabe im Grundbuch angepasst – am Eigentum ändert sich nichts. Grundlage ist § 22 GBO, der eine Berichtigung ohne förmliche Bewilligung erlaubt, wenn die Unrichtigkeit nachgewiesen wird.
Als Nachweis der Namensänderung reicht dem Grundbuchamt in der Regel der Scheidungsbeschluss oder eine aktuelle Personenstandsurkunde, aus der der neue Name hervorgeht. Ein formloser Antrag mit diesem Nachweis genügt meist.
Gut zu wissen
Die reine Namensberichtigung im Grundbuch ist in der Regel gebührenfrei. Der Gesetzgeber will damit erreichen, dass Eigentümer das Grundbuch aktuell halten – ohne dass Kosten sie davon abhalten.
Eine Frist gibt es dafür nicht. Trotzdem lohnt es sich, die Berichtigung nicht liegen zu lassen: Spätestens wenn du die Immobilie verkaufst, umschuldest oder beleihst, muss der eingetragene Name mit deinen Ausweispapieren übereinstimmen.
Miteigentumsanteil übertragen – vom Miteigentum zum Alleineigentum
Übernimmt einer von euch die Immobilie allein, reicht eine Berichtigung nicht aus – hier wird Eigentum übertragen. Der abgebende Ehepartner überträgt seinen Miteigentumsanteil auf den anderen, und das verlangt einen notariell beurkundeten Vertrag samt Auflassung nach § 925 BGB.
Die Auflassung ist die Einigung über den Eigentumsübergang, die vor einem Notar erklärt werden muss. Erst mit der anschließenden Eintragung im Grundbuch wird der übernehmende Partner tatsächlich Alleineigentümer. Der Ablauf entspricht im Kern dem eines normalen Immobilienkaufs.
- Einigung festhalten Wer übernimmt die Immobilie, und gibt es eine Ausgleichszahlung? Das gehört in die Scheidungsfolgen- oder Übertragungsvereinbarung.
- Notartermin vereinbaren Der Notar beurkundet den Übertragungsvertrag und erklärt mit euch die Auflassung nach § 925 BGB.
- Eintragung beantragen Der Notar veranlasst die Umschreibung – der übernehmende Partner wird als Alleineigentümer eingetragen.
Wichtig
Eine gemeinsame Grundschuld und der zugrunde liegende Immobilienkredit ändern sich durch die Eigentumsübertragung nicht automatisch. Solange die Bank nicht zustimmt, haftet der abgebende Partner weiter mit. Kläre die Entlassung aus dem Darlehen und den Umgang mit der eingetragenen Grundschuld immer parallel mit deiner Bank.
Grunderwerbsteuer bei der Übertragung nach der Scheidung
Die gute Nachricht: Die Übertragung einer Immobilie zwischen geschiedenen Ehepartnern ist von der Grunderwerbsteuer befreit. Nach § 3 Nr. 5 GrEStG ist der Grundstückserwerb durch den früheren Ehegatten „im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung" steuerfrei.
Entscheidend ist der Zusammenhang mit der Scheidung: Die Übertragung muss der Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens dienen. Übernimmt also ein Partner den Anteil des anderen, um die Immobilie im Zuge der Trennung zu behalten, fällt keine Grunderwerbsteuer an – unabhängig davon, ob eine Ausgleichszahlung fließt.
Hinweis
Die Steuerbefreiung gilt ausdrücklich auch für frühere eingetragene Lebenspartner nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft (§ 3 Nr. 5a GrEStG). Zu individuellen steuerlichen Fragen berät dich dein Steuerberater – Immofiles liefert dir dafür die passende Grundlage aus dem Grundbuch.
Was kostet die Grundbuchänderung nach der Scheidung?
Die Kosten hängen davon ab, welcher der beiden Fälle bei dir vorliegt – zwischen beiden liegen Welten. Die reine Namensberichtigung ist in der Regel gebührenfrei, die Eigentumsübertragung dagegen kostenpflichtig.
| Kriterium | Namensberichtigung | Anteilsübertragung |
|---|---|---|
| Rechtscharakter | Berichtigung (§ 22 GBO) | Eigentümerwechsel (§ 925 BGB) |
| Notar nötig | Nein | Ja – Beurkundung Pflicht |
| Kosten | In der Regel gebührenfrei | Notar & Grundbuch nach GNotKG |
| Grunderwerbsteuer | Entfällt | Befreit (§ 3 Nr. 5 GrEStG) |
| Nachweis | Scheidungsbeschluss | Notarieller Vertrag |
Bei der Anteilsübertragung richten sich die Notar- und Grundbuchgebühren nach dem Wert des übertragenen Anteils – die Sätze legt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) bundeseinheitlich fest. Feste Pauschalen gibt es hier nicht, weil der Immobilienwert die Grundlage bildet.
Warum ein aktueller Grundbuchauszug am Anfang steht
Bevor du irgendetwas berichtigst oder überträgst, solltest du wissen, was aktuell im Grundbuch steht. Ein aktueller Grundbuchauszug zeigt dir schwarz auf weiß, wer als Eigentümer eingetragen ist, in welchem Verhältnis die Anteile stehen und welche Belastungen – etwa eine gemeinsame Grundschuld – noch offen sind.
Genau diese Informationen braucht auch der Notar für den Übertragungsvertrag. Und bei der Vermögensauseinandersetzung sorgt der Auszug für Klarheit zwischen beiden Seiten, statt sich auf alte Unterlagen zu verlassen.
Bei Immofiles bestellst du deinen Grundbuchauszug online für einen Festpreis von 29,90 € – ohne Behördengang und ohne Wartezeit am Amt. Du erhältst ihn noch am selben Tag als PDF. Für die Klärung des Eigentumsstands und als Vorbereitung des Notartermins reicht der unbeglaubigte Auszug in aller Regel vollständig aus; einen beglaubigten brauchst du nur, wenn ein Beteiligter ihn ausdrücklich verlangt. Im Zweifel fragst du vorab kurz bei deinem Notar nach.
| Kriterium | Grundbuchamt direkt | Immofiles |
|---|---|---|
| Preis (unbeglaubigt) | 10 € Gebühr | 29,90 € Festpreis |
| Lieferzeit | 3–14 Werktage (schriftlich) | Noch am selben Tag |
| Behördengang nötig | Ja – Öffnungszeiten beachten | Nein – 100 % online |
| Format | Papier per Post | PDF-Download, sofort nutzbar |
| Verfügbarkeit | Mo–Fr, eingeschränkte Zeiten | Mo–So 8–20 Uhr |
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Jetzt bestellen →Ändert sich das Grundbuch nach der Scheidung automatisch?
Nein. Weder ein neuer Name noch ein neuer Alleineigentümer werden von selbst eingetragen. Du musst die Berichtigung oder Übertragung aktiv beim Grundbuchamt beziehungsweise über einen Notar veranlassen.
Was kostet die Namensberichtigung im Grundbuch nach der Scheidung?
Die reine Namensberichtigung ist in der Regel gebührenfrei. Als Nachweis genügt dem Grundbuchamt meist der Scheidungsbeschluss oder eine aktuelle Personenstandsurkunde mit deinem neuen Namen.
Fällt bei der Übertragung nach der Scheidung Grunderwerbsteuer an?
Nein. Nach § 3 Nr. 5 GrEStG ist der Erwerb durch den früheren Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung von der Grunderwerbsteuer befreit – auch wenn eine Ausgleichszahlung vereinbart ist.
Brauche ich für die Anteilsübertragung einen Notar?
Ja. Die Übertragung eines Miteigentumsanteils ist ein Eigentümerwechsel und muss notariell beurkundet werden. Die Auflassung nach § 925 BGB erklärt ihr vor dem Notar, der anschließend die Eintragung veranlasst.
Was passiert mit der gemeinsamen Grundschuld?
Die gemeinsame Grundschuld und der Kredit bleiben von der Eigentumsübertragung zunächst unberührt. Bis die Bank den abgebenden Partner aus dem Darlehen entlässt, haftet er weiter mit – das musst du separat mit der Bank klären.
Fazit
Nach der Scheidung passt sich das Grundbuch nicht von selbst an: Die reine Namensberichtigung nach § 22 GBO ist meist gebührenfrei, die Übertragung des Miteigentumsanteils dagegen ein notariell zu beurkundender Eigentümerwechsel – immerhin steuerfrei nach § 3 Nr. 5 GrEStG. Der erste Schritt ist in beiden Fällen ein aktueller Grundbuchauszug, damit du weißt, wer eingetragen ist und was noch belastet. Den holst du dir bei Immofiles noch am selben Tag als PDF – für 29,90 €. Jetzt Grundbuchauszug bestellen →
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